Strafe nach Alkoholfahrt: CDU-Chef muss 8.000 Euro zahlen
Der Spitzenkandidat der Brandenburger CDU, Jan Redmann, ist betrunken auf einem E-Scooter von der Polizei kontrolliert worden. Nun steht das Strafmaß fest.
Der Spitzenkandidat der Brandenburger CDU, Jan Redmann, ist betrunken auf einem E-Scooter von der Polizei kontrolliert worden. Nun steht das Strafmaß fest.
Brandenburgs CDU-Landeschef Jan Redmann muss nach seiner Alkoholfahrt mit einem E-Scooter eine Geldstrafe von 8.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Potsdam setzte nach Angaben eines Sprechers eine Strafe von 25 Tagessätzen zu je 320 Euro fest. Der Strafbefehl erging wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Der Entzug der Fahrerlaubnis dauere weitere sechs Monate, hieß es.
Die CDU Brandenburg teilte mit, Redmann habe die Strafe akzeptiert. Der 44-Jährige ist auch CDU-Fraktionschef im Landtag in Brandenburg und Spitzenkandidat für die Landtagswahl am 22. September.
Redmann war im Juli bei einer nächtlichen Fahrt mit einem E-Scooter zu seiner Wohnung in Potsdam von der Polizei kontrolliert worden. Nach der Fahrt hatte er nach eigenen Angaben knapp 1,3 Promille Alkohol im Blut. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut wird dies als Straftat gewertet. Redmann hatte die Öffentlichkeit danach selbst informiert und einen Fehler eingeräumt.
Redmann tritt als Ministerpräsidentenkandidat an
Redmann tritt im Wahlkampf an, um neuer Ministerpräsident nach Dietmar Woidke (SPD) zu werden. Die CDU lag in einer der jüngsten Wahlumfragen von Anfang August aber hinter der SPD (20 Prozent) und der AfD (24 Prozent).
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