Die Bundesregierung hat die Freilassung des sogenannten Tiergartenmörders Wadim K. nach Russland verteidigt. «Die Bundesregierung hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht», erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin. «Dem staatlichen Interesse an einer Vollstreckung der Freiheitsstrafe eines verurteilten Verbrechers standen die Freiheit, das körperliche Wohlergehen und – in einigen Fällen – letztlich auch das Leben unschuldig in Russland inhaftierter Personen und zu Unrecht politisch Inhaftierter gegenüber.» Auch die Solidarität mit den USA sei ein Beweggrund gewesen - genau wie die Schutzverpflichtung gegenüber deutschen Staatsangehörigen.
Letztlich sei in enger Zusammenarbeit mit den USA und europäischen Partnern die Freilassung von 15 Personen erreicht worden, die unrechtmäßig in Russland in Haft gesessen hätten. Dazu komme der in Belarus nach einem Todesurteil begnadigte Deutsche Rico K. «Die Freilassung war nur möglich, indem russische Staatsangehörige mit geheimdienstlichem Hintergrund, die in Europa in Haft saßen, abgeschoben und nach Russland überstellt wurden», erklärte Hebestreit. Darunter war auch der als Tiergartenmörder bekanntgewordene Wadim K., der in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Er hatte in einer Parkanlage in Berlin einen Georgier getötet, der in Deutschland Schutz gesucht hatte.
Die Bundesregierung rief die russische und belarussische Führung zur Freilassung aller zu Unrecht politisch Inhaftierten auf. Der Austausch war seit längerem erwartet worden - Kremlchef Wladimir Putin hatte zuletzt wiederholt die Bereitschaft dazu erklärt. Putin steht in der Kritik, politische Gefangene als Geiseln zu nutzen, um Russen aus westlichen Gefängnissen freizupressen.
© dpa-infocom, dpa:240801-930-191480/1
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten