Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der SA verantworten.
Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa
Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der SA verantworten.
Justiz

Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole dauert länger

Thüringens AfD-Chef steht zum zweiten Mal wegen einer verbotenen Nazi-Parole vor Gericht. Am zweiten Verhandlungstag wurde über diverse Anträge beraten. Die Zeit reichte nicht.

Der Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen einer Nazi-Parole zieht sich länger hin als geplant. Das Landgericht Halle setzte einen zusätzlichen Verhandlungstag für den kommenden Montag an.

Sowohl Höckes Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft hatten zuvor zahlreiche Anträge gestellt. Um darüber zu entscheiden, sei mehr Zeit nötig, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel.

Die Staatsanwaltschaft hat den AfD-Politiker angeklagt, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole «Alles für Deutschland» angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen.

Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke bezeichnet sich als unschuldig.

Anträge der Verteidigung

Seine Verteidiger verlangten unter anderem, die Teilnehmer des AfD-Stammtisches zu ermitteln und anzuhören. Damit könne bewiesen werden, dass sie sich nicht durch Höcke aufgefordert gefühlt hätten, die Losung zu vervollständigen.

Sie wollen zudem beweisen, dass die Parole im Nationalsozialismus keine zentrale Bedeutung gehabt haben soll und auch nicht weit verbreitet gewesen sein soll. Dazu beantragten sie, Historiker als Zeugen heranzuziehen, und verwiesen auf verschiedene Publikationen zur SA und zum Nationalsozialismus. Höcke selbst hatte bereits gesagt, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte.

Anträge der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft stellte ebenfalls mehrere Anträge, unter anderem wollte sie ein Video mit Äußerungen von Höcke vorführen lassen. Darin soll er gesagt haben, dass «politische Schauprozesse» aufgearbeitet werden müssen und es nach einer Übernahme der Macht durch die AfD wieder eine freie Justiz geben werde. Statt Einsicht und Reue zu zeigen, kündige der Angeklagte einen persönlichen Rachefeldzug gegen die beteiligten Juristen an, sagte der Anklagevertreter Benedikt Bernzen. Das Gericht lehnte diesen Antrag zu dem Video ab.

Ursprünglich hatte das Gericht einen Sachverständigen als Zeugen geladen. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass der Historiker sich in der Vergangenheit negativ über die AfD geäußert habe, sagte Richter Stengel. «Wir haben ihn abgeladen, weil das geht einfach nicht.»

Vorherige Verurteilung und anstehende Landtagswahl

Das Landgericht Halle hatte den 52-jährigen Höcke bereits zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er die gleiche Nazi-Parole auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg nutzte. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

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