Neues Bundespolizeigesetz: Drohnen, Daten, Messerkontrollen
Die Bundespolizei soll neue Kompetenzen bekommen. Dabei geht es auch um Drohnenabwehr - aber nicht nur.
Die Bundespolizei soll neue Kompetenzen bekommen. Dabei geht es auch um Drohnenabwehr - aber nicht nur.
Die Bundespolizei soll deutlich mehr Befugnisse bekommen. Das Bundeskabinett berät am Vormittag über eine entsprechende Änderung des Bundespolizeigesetzes. Dabei spielt auch die aktuelle Frage der Drohnenabwehr eine Rolle. Der entsprechende Passus ist jedoch nur einer von zahlreichen Punkten, mit denen die Befugnisse der Bundespolizei erweitert werden sollen. Der Gesetzentwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Drohnen im bisherigen Bundespolizeigesetz kein Thema
Drohnen kommen in dem gut 30 Jahre alten Bundespolizeigesetz bisher gar nicht vor. Nun soll ein neuer Paragraf eingefügt werden, in dem es heißt: «Zur Abwehr einer Gefahr, die von unbemannten Fahrzeugsystemen ausgeht, die an Land, in der Luft oder zu Wasser betrieben werden, kann die Bundespolizei geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen, wenn die Abwehr der Gefahr durch andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.»
In der Begründung zum Gesetzentwurf klingt es deutlicher: Demnach habe die Bundespolizei gemäß diesem Paragrafen Maßnahmen zur Abwehr von Drohnen zu treffen, besonders mit Blick auf Flughäfen, Bahn-Infrastruktur und Schiffe. Zudem wird nun auch gesetzlich festgehalten, dass die Bundespolizei selbst Drohnen («mobile Sensorträger») einsetzen kann, zum Beispiel bei Demos.
Dobrindt: Bundespolizei baut Drohnenabwehreinheit auf
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Wochenende bereits angekündigt, dass bei der Bundespolizei eine eigene Drohnenabwehreinheit aufgestellt werden soll. Diese solle im Wettlauf zwischen Drohnenbedrohung und Abwehr immer mit den neuesten Technologien ausgestattet werden.
Außerdem hatte der Innenminister den Aufbau eines Drohnenabwehrzentrums angekündigt. Darüber hinaus ist eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes geplant, um es der Bundeswehr rechtlich zu ermöglichen, Amtshilfe bei Drohnengefahr zu leisten, etwa wenn militärische Drohnen in großer Höhe geortet werden.
Reform des Bundespolizeigesetzes mit vielen Neuerungen
Die Reform des Bundespolizeigesetzes sieht Kompetenzausweitungen für die Bundespolizei in vielen weiteren Bereichen vor. Ihre Fähigkeiten müssten «gezielt gestärkt und an die technische Entwicklung sowie an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen angepasst werden», heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Vorgesehen ist:
Die Bundespolizei untersteht dem Bundesinnenministerium und ist zuständig für die Grenzsicherung, für die Sicherheit auf Bahnhöfen, an Flughäfen und von Bundesorganen, wie dem Bundeskanzleramt. Sie leistet außerdem Amtshilfe, wenn Landesbehörden darum bitten.
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