Vertrauenspersonen sind keine hauptberuflichen Ermittler. Sie werden zum Beispiel von der Polizei oder auch von dem Verfassungsschutz angeworben, um aus ihrer eigenen extremistischen oder kriminellen Gruppe Informationen zu liefern - meist gegen Bargeld.
Rolf Vennenbernd/dpa
Vertrauenspersonen sind keine hauptberuflichen Ermittler. Sie werden zum Beispiel von der Polizei oder auch von dem Verfassungsschutz angeworben, um aus ihrer eigenen extremistischen oder kriminellen Gruppe Informationen zu liefern - meist gegen Bargeld.
Kriminalität

Kabinett beschließt Regeln für V-Personen

Ihr Einsatz ist heikel und umstritten: V-Personen sollen der Polizei gegen Geld Informationen aus ihren kriminellen Milieus liefern. Die Bundesregierung will ihren Einsatz nun regeln.

Die Bundesregierung will für den Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen der Polizei in kriminellen Milieus oder Extremisten-Kreisen erstmals detaillierte Regelungen festschreiben. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat. Wie bei anderen verdeckten Maßnahmen soll in Zukunft auch der Einsatz von V-Personen «einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen». Konkrete Vorgaben enthält der Entwurf auch für Fälle, in denen verdeckte Ermittler oder V-Leute Menschen aus dem kriminellen Milieu zu Straftaten verleiten, etwa um nicht aufzufliegen. Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag. 

Das neue Gesetz soll die Anforderungen an den Einsatz von V-Personen regeln. «Für Einsätze von V-Personen wird ein Richtervorbehalt eingeführt, und die Einsätze werden einer regelmäßigen richterlichen Kontrolle unterstellt», heißt es im Entwurf. Er sieht eine Höchstdauer von zehn Jahren für den Einsatz einer V-Person vor. Wenn die Ermittler eine gute Begründung liefern, kann von dieser Frist im Einzelfall abgewichen werden. 

Einsatz von V-Personen erschwert

Nach dem neuen Gesetz sollen V-Personen nur bei bestimmten Straftaten zulässig sein wie etwa bei Drogenkriminalität, Waffenhandel und Staatsschutzdelikten. «Ihr Einsatz darf zudem nur dann erfolgen, wenn die Aufklärung durch andere Maßnahmen nicht möglich oder ausreichend erfolgversprechend ist», teilte das Bundesjustizministerium mit. Nicht angeworben werden darf unter anderem jemand, der minderjährig ist oder für den die Zuwendungen für die Arbeit als V-Person eine wirtschaftliche Lebensgrundlage wären. 

An dem Entwurf gab es viel Kritik, unter anderem vom Deutschen Richterbund (DRB). DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte, die Pläne «schießen über das Ziel hinaus». Sie sähen realitätsferne Anforderungen an V-Personen und überbordende Dokumentationspflichten vor, die einen Einsatz deutlich erschwerten. Rebehn hofft nach eigenen Worten auf Nachbesserungen, wenn der Entwurf im Bundestag behandelt wird.

Der Einsatz von V-Personen gilt als heikel

Der Vize-Vorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, unterstützt den Entwurf: «Auch angesichts stark gestiegener sicherheitspolitischer Herausforderungen brauchen wir effektiv arbeitende Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste. Sie müssen auf Grundlage klarer Rechtsgrundlagen agieren und dabei effektiv kontrolliert werden», teilte er mit. Aber auch die Grünen-Fraktion behält sich nach seinen Worten noch Änderungen vor.

Vertrauenspersonen (V-Personen) sind keine hauptberuflichen Ermittler. Sie werden zum Beispiel von der Polizei oder auch von dem Verfassungsschutz angeworben, um aus ihrer eigenen extremistischen oder kriminellen Gruppe Informationen zu liefern - meist gegen Bargeld. Im besten Fall ermöglichen sie den Sicherheitsbehörden Zugang zu Informationen aus streng abgeschotteten Gruppen, etwa bei organisierter Kriminalität. 

Einsatz von V-Personen ist heikel

Der Einsatz von V-Personen gilt als heikel - er wird immer wieder kritisch in der öffentlichen Debatte hinterfragt. Dabei geht es etwa um die Frage, wie vertrauenswürdig ihre Informationen sind und um Vorwürfe, die Behörden tauschten sich über ihre V-Personen zu wenig aus, oder sie unterstützten mit ihren Zuwendungen an die V-Personen indirekt kriminelle Machenschaften. In dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung geht es um V-Leute, die zur Strafverfolgung von den Polizeien des Bundes und der Länder eingesetzt werden. Von V-Personen zu unterscheiden sind verdeckte Ermittler. Das sind Polizisten, die mit einer Legende ausgestattet in einem bestimmten Milieu ermitteln.  

Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte zum Thema V-Personen, man habe in der Vergangenheit auch Exzesse erlebt - weil die Grenze zwischen Recht und Unrecht nicht ganz klar im Gesetz gezogen gewesen sei. «Untersuchungsausschüsse haben zutage gefördert, dass einige V-Personen über viele Jahre geführt wurden, dass nicht klar ist, wie viel Geld geflossen ist, dass Straftaten bewusst verdeckt worden sind», sagte er. Man brauche V-Personen als Ermittlungsinstrument. Das Argument, mit der Reform werde ihr Einsatz praktisch unmöglich, könne er nicht verstehen. Die Regelungen seien auch mit Ermittlungspraktikern aus dem Bereich des Bundesinnenministeriums durchgesprochen worden. 

Bayern hat Bedenken bei der geplanten Neuregelung

Hingegen sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU), die geplante Neuregelung erschwere den Einsatz von V-Leuten und drohe, eine wichtige Ermittlungsmaßnahme zum Enttarnen krimineller Strukturen erheblich zu erschweren. «Dem Gesetzentwurf liegt ein völlig unbegründetes Misstrauen in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und insbesondere in das Ermittlungsinstrument der V-Person zugrunde», sagte er. «Der Richtervorbehalt würde einen unabsehbaren Mehraufwand an erforderlichen Einzelgenehmigungen erfordern und unsere Gerichte weiter unnötig belasten.»

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