In einer Karawanserei wie dieser war Parastu Ahmadi aufgetreten. (Symbolbild)
Arne Bänsch/dpa
In einer Karawanserei wie dieser war Parastu Ahmadi aufgetreten. (Symbolbild)
Strenge islamische Regeln

Iranische Sängerin performt ohne Kopftuch - Justizverfahren

Frauen dürfen in der Islamischen Republik Iran öffentlich nicht singen. Eine Sängerin tut dies trotzdem und wird dafür gefeiert. Es dauert nicht lange, bis die Justiz reagiert.

Eine bekannte Sängerin im Iran hat mit einem verbotenen Live-Auftritt im Netz für Aufsehen gesorgt. Parastu Ahmadi streamte am Mittwoch ein Konzert mit ihrer Band aus einer Karawanserei auf der Videoplattform Youtube und verstieß damit gleich gegen mehrere Gesetze im Iran: Öffentliche Auftritte von Sängerinnen sind in der Islamischen Republik verboten, zudem trat Ahmadi ohne Kopftuch und in einem Kleid auf. 

«Ich, Parastu, bin ein Mädchen, das für die Menschen singen möchte, die ich liebe. Das ist ein Recht, vor dem ich meine Augen nicht verschließen kann», hieß es in einem Text, der vor Beginn des Auftritts eingeblendet wurde. Im Netz wurde ihr knapp halbstündiges Konzert als mutige Performance interpretiert. 

کنسرت کاروانسرا با صدای پرستو احمدی
کنسرت کاروانسرا با صدای پرستو احمدی

Irans Justiz leitete am Donnerstag ein Verfahren gegen die Sängerin und ihren Produzenten ein. Das Konzert erfolgte «ohne Einhaltung der gesetzlichen und religiösen Vorschriften», hieß es auf dem Justizportal Misan. Es seien angemessene Maßnahmen ergriffen worden. 

In den vergangenen Jahren hat sich der Protest vieler iranischer Frauen gegen die strengen islamischen Gesetze intensiviert. Im Herbst 2022 gingen Massen unter dem Motto «Frau, Leben, Freiheit» gegen die repressive Politik auf die Straßen, doch die Demonstrationen wurden gewaltsam niedergeschlagen. 

Konservative Abgeordnete wollen mit einer Strafreform der Kopftuchpflicht, die drakonische Strafen bei Verstößen vorsieht, gegen den zivilen Ungehorsam vorgehen. Viele Frauen in den Metropolen widersetzen sich inzwischen als Zeichen des Protests und der Selbstbestimmung den islamischen Dresscodes.

© dpa-infocom, dpa:241212-930-316211/1
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