Höckes Verteidiger legen Revision gegen zweites Urteil ein
Zweimal stand der AfD-Politiker Björn Höcke vor Gericht. Zweimal ging es um eine verbotene Nazi-Parole. Zweimal akzeptiert er die Gerichtsentscheidung nicht.
Zweimal stand der AfD-Politiker Björn Höcke vor Gericht. Zweimal ging es um eine verbotene Nazi-Parole. Zweimal akzeptiert er die Gerichtsentscheidung nicht.
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke akzeptiert auch das jüngste Urteil wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole nicht. Seine beiden Verteidiger hätten Revision eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Halle auf Nachfrage mit. Am Montag hatte das Gericht Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Der Politiker hatte im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die Parole «Alles für Deutschland» angestimmt. Er sprach die ersten beiden Worte selbst aus und ließ nach Überzeugung des Gerichts das Publikum den Spruch vervollständigen. Der 52-Jährige bestritt diese Absicht.
Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Weil Höcke sie auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt hatte, war er Mitte Mai vom Landgericht Halle schon einmal zu einer Geldstrafe von zusammen 13 000 Euro verurteilt worden. Auch gegen dieses Urteil hatte Höcke Revision eingelegt.
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