Merkel und Trittin (l) kennen sich aus vielen Jahren parlamentarischer Arbeit.
Sören Stache/dpa
Merkel und Trittin (l) kennen sich aus vielen Jahren parlamentarischer Arbeit.
Parteien

Grünen-Fraktionschefs: Merkel kommt zu Trittins Abschied

Rund 25 Jahre lang saß Jürgen Trittin im Bundestag - mal als Partei- und Fraktionschef der Grünen, mal als Umweltminister. In dieser Zeit habe er auch viel mit Angela Merkel zusammengearbeitet.

Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wird nach Angaben der Grünen an der Abschiedsveranstaltung für den früheren Partei- und Fraktionschef sowie Umweltminister Jürgen Trittin teilnehmen. Die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge teilten dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mit, sie freuten sich sehr, dass Merkel ihre Einladung angenommen habe.

Merkel und Trittin würden sich aus vielen Jahren parlamentarischer Arbeit kennen. «Sie haben in den vergangenen Jahren in ihren unterschiedlichen Rollen - in der Regierung, aus der Opposition - und im Wissen um teils unterschiedliche politische Auffassungen viel zusammengearbeitet, erklärten die Fraktionschefinnen. Sie wiesen darauf hin, dass es sich um eine fraktionsinterne Veranstaltung handele. Über den Auftritt Merkels zum Trittin-Abschied hatte der «Spiegel» am Dienstag berichtet, eine Bestätigung durch die Grünen-Fraktion hatte es aber noch nicht gegeben.

Trittin hatte im Dezember angekündigt, sein Bundestagsmandat niederzulegen. Anfang Januar schied er nach rund 25 Jahren aus dem Parlament aus. Von 1998 bis 2005 war er Umweltminister. Merkel war Trittins Vorgängerin in diesem Amt von 1994 bis 1998. In den vergangenen Jahren trat Trittin vor allem als Außenpolitiker in Erscheinung. Am 25. Juli feiert er seinen 70. Geburtstag.

© dpa-infocom, dpa:240410-99-631559/3
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

RPR1. mit TANZBAR LIVE IN THE MIX

RPR1. – der beste Musikmix für Rheinland-Pfalz

RPR1. – der beste Musikmix für Rheinland-Pfalz


Es läuft:
RPR1. mit TANZBAR LIVE IN THE MIX