Es ist eine fundamental wichtige Frage für Ex-Präsident Donald Trump, das Wahljahr in den USA und die politische Zukunft des gesamten Landes: Schützt das Präsidentenamt vor Strafverfolgung? Mit der Klärung hat sich ein Berufungsgericht in der US-Hauptstadt Washington befasst - Trump erschien persönlich zu dem außergewöhnlichen Termin.
Entschieden werden muss, ob der Republikaner wegen seiner Versuche, das Wahlergebnis der Präsidentenwahl 2020 zu kippen, auf Bundesebene strafrechtlich verfolgt werden kann - oder ob er als Ex-Präsident durch Immunität geschützt ist. Die Richterinnen und Richter äußerten sich skeptisch, ihr Beschluss stand aber zunächst noch aus.
Darum geht es
Trump ist im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Die Anwälte des 77-Jährigen wollen, dass die Anklage fallengelassen wird. Anhänger Trumps hatten am 6. Januar 2021 das Kapitol in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor aufgewiegelt und akzeptiert seine Niederlage bis heute nicht. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.
Nicht zuletzt hat die Entscheidung über den Schutz vor Strafverfolgung immense Bedeutung für künftige Präsidenten. Sollten diese wirklich Immunität genießen, könnten sie Straftaten im Amt begehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
So argumentieren Trumps Anwälte
Trump und sein Team behaupten, dass das Vorgehen des Republikaners nach der Präsidentenwahl 2020 zu seinen offiziellen Pflichten als Präsident gezählt habe - dazu gehörten auch Erklärungen zu Wahlen. Trumps Anwälte sagten vor Gericht außerdem, dass es nur möglich sei, einen Präsidenten strafrechtlich zu verfolgen, wenn dieser zuvor in einem Amtsenthebungsverfahren schuldig gesprochen worden sei. Das ist bei Trump nicht der Fall.
Wenige Wochen nach der Erstürmung des Kapitols sprach der US-Senat Trump in einem Amtsenthebungsverfahren von der Verantwortung frei, weil seine Republikaner mehrheitlich hinter ihm standen. Es ist ein politisches Verfahren, dessen Ausgang auch von politischen Mehrheiten abhängt. Daher erscheint die Argumentation des Trump-Teams fragwürdig, und auch das Berufungsgericht ließ während der rund 75-minütigen Anhörung Skepsis erkennen. Und: Selbst Republikaner sagten damals, es sei Sache der Justiz und nicht des Kongresses, Trump zur Verantwortung zu ziehen.
Das sagt die Staatsanwaltschaft
Das Team von Sonderermittler Jack Smith forderte das Gericht auf, den den Antrag des Ex-Präsidenten abzulehnen. «Der Präsident hat eine einzigartige verfassungsmäßige Rolle, aber er steht nicht über dem Gesetz», sagte Ermittler James Pearce aus dem Team Smiths. Die Staatsanwaltschaft gab außerdem zu bedenken, das unbegrenzte strafrechtliche Immunität eines Präsidenten Tür und Tor öffnen würde für kriminelle Handlungen jeglicher Art. So könne ein Präsident nach dieser Logik zum Beispiel politische Gegner töten, ohne belangt zu werden.
Vor einigen Wochen hatte bereits die zuständige Richterin in dem Verfahren einen entsprechenden Antrag abgelehnt und deutlich gemacht, dass das Kippen eines Wahlergebnisses nicht zu den offiziellen Pflichten eines Präsidenten zähle.
Auch das Berufungsgericht deutete nun an, der Argumentation von Trumps Anwälten nicht zu folgen. «Ich denke, es ist paradox zu sagen, dass seine verfassungsmäßige Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Gesetze getreu ausgeführt werden, ihm erlaubt, gegen das Strafrecht zu verstoßen», zitierte der Sender CNN eine Richterin.
Frage dürfte vor dem Supreme Court landen
Egal wie das Berufungsgericht entscheiden wird - der Fall dürfte wegen seiner immensen Bedeutung ohnehin am Ende vor dem Obersten Gericht der USA landen. Es wäre das erste Mal, dass sich der Supreme Court mit der Frage beschäftigt, ob Ex-Präsidenten Immunität vor Strafverfolgung auf Bundesebene genießen. Das liegt auch daran, dass noch nie zuvor in der Geschichte der Vereinigten Staaten ein ehemaliger US-Präsident wegen strafrechtlicher Vergehen angeklagt wurde.
Von Magdalena Tröndle und Julia Naue, dpa
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