Das Brandenburger Tor wurde nach dem Anschlag in Regenbogenfarben angestrahlt.
Christoph Soeder/dpa
Das Brandenburger Tor wurde nach dem Anschlag in Regenbogenfarben angestrahlt.
Angriff beim CSD in Berlin

Fragen nach dem CSD-Anschlag: Warum war Abdul B. frei?

Der tödliche Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin entfacht eine neue politische Debatte - über Rechtsverschärfung und die Rolle der Justiz. Der Zentralrat der Muslime bezieht Stellung.

Nach dem Tod des mutmaßlichen CSD-Attentäters mehren sich Fragen nach möglichen Lücken im Recht und Fehlern der Justiz, weil der 21-Jährige trotz einer Verurteilung auf freiem Fuß war. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) brachte eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ins Gespräch. Mehrere Unionspolitiker äußerten Zweifel an der Entscheidung des Berliner Amtsgerichts, den mutmaßlichen Islamisten nicht in Haft zu behalten.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die rechtspolitischen Schlussfolgerungen aus der Tat genau prüfen, wie ein Sprecher ihres Ministeriums sagte. Für eine abschließende Bewertung des Handlungsbedarfs sei es zu früh. Der Sprecher verwies darauf, dass das Strafrecht zur Verfolgung von Terrorismus im April verschärft und Straflücken geschlossen worden seien. Der mutmaßliche CSD-Attentäter sei nach altem Strafrecht verurteilt worden, was zeige, dass es dort mit Blick auf seinen Fall keine Lücken gegeben habe. 

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums unterstrich, dass Bekämpfung des islamistischen Terrorismus für die Bundesregierung im Fokus stehe. Es sei den Behörden in den letzten zehn Jahren gelungen, fast 30 islamistische Anschläge zu verhindern.

Verurteilung nach Jugendstrafrecht

Der verdächtige Deutsche mit libanesischen Wurzeln soll am Rande des Christopher Street Day in Berlin am Samstagabend Menschen mit einem Van angefahren und mit einer Stichwaffe - mutmaßlich eine Machete - angegriffen haben. Eine Frau wurde tödlich und weitere 29 Menschen teils lebensgefährlich verletzt. Nach intensiver Fahndung erschossen Einsatzkräfte den Verdächtigen am Sonntagabend bei seiner Festnahme in einer Laubenkolonie in Berlin-Spandau. Ein zweiter zunächst festgenommener Verdächtiger wurde dagegen entlassen, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mitteilte. Der Tatverdacht gegen den Mann dürfte sich demnach nicht erhärtet haben.

Laut Generalstaatsanwaltschaft hatte der mutmaßliche Täter Abdul B. vergeblich versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon war er im November 2025 bei seiner Rückkehr nach Berlin in Untersuchungshaft genommen. Am 12. Mai verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe - unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob einen Haftbefehl aber auf und der Mann kam frei. 

«Täter härter bestrafen»

Landesjustizsenatorin Badenberg sagte im ARD-«Morgenmagazin»: «Wir müssen grundsätzlich schauen, ob die gesetzlichen Maßstäbe, die wir aktuell haben zur Anwendung des Jugendstrafrechts, ob diese Maßstäbe noch zeitgemäß sind.» Dazu fordert die Union Badenberg zufolge schon lange eine wissenschaftliche Studie. Diese Studie soll nach Angaben der Bundesregierung demnächst vergeben werden. Zwischenergebnisse würden Ende 2027 erwartet.

Badenberg fügte hinzu: «Nach diesem Anschlag ziehe ich die Konsequenz, dass genau in solchen Fällen in der Tat die Täter härter zu bestrafen sind. Wir hatten vergleichbare Fälle. Und härter zu bestrafen wären sie, wenn man das Erwachsenenstrafrecht anwenden würde.» Zuvor hatte sich Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner verwundert über die Justiz im Umgang mit dem Tatverdächtigen geäußert. 

«Im Ergebnis eine Katastrophe»

Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) äußerte im Bayerischen Rundfunk ebenfalls Unverständnis über die Entscheidung des Berliner Gerichts und sagte: «Im Ergebnis war das auf jeden Fall eine Katastrophe. Und es müssen sich auch die Richter, die einen solchen Fall zu beurteilen haben, natürlich schon bewusst sein, welche Verantwortung sie da auch für die Sicherheit der Menschen haben.»

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze forderte insgesamt einen konsequenteren Umgang mit radikalisierten Menschen. «Wir dürfen nicht zulassen, dass hier Menschen leben, die unsere Kultur nicht akzeptieren», sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. Dass ein Mensch deutscher Staatsbürger sei, rechtfertige in diesen Fällen keinen milderen Umgang. «Das reicht mir ehrlich gesagt nicht mehr», sagte Schulze. Schulze steht in Sachsen-Anhalt im Landtagswahlkampf. In Umfragen liegt die AfD mit weitem Abstand vorn. 

«Strafrecht nicht das Problem»

Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler meinte im Deutschlandfunk: «Das Strafrecht war hier nicht das Problem, sondern eher möglicherweise eben die Anwendung.» Man müsse genauer schauen, warum Abdul B. auf freiem Fuß gewesen sei. Eine große Frage sei auch: «Was ist eigentlich nach der Haftentlassung passiert? Zu wem hatte er noch Kontakte? Obwohl er ja unter Überwachung gestanden hat, hat es hier offenkundig eine Lücke gegeben.» 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte schon am Sonntag Fragen aufgeworfen, warum der Tatverdächtige auf freiem Fuß war. 

Zentralrat der Muslime

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland verurteilte den CSD-Anschlag. «Wo Menschen aufgrund ihrer Identität oder ihrer Lebensweise zur Zielscheibe von Gewalt werden, werden die Grundwerte unseres Zusammenlebens angegriffen», teilte der ZMD in Köln mit. «Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Opfern, ihren Angehörigen sowie allen Menschen, die diese schreckliche Tat miterleben mussten.»

Sollte sich der Verdacht der Behörden bestätigen, dass der Anschlag islamistisch motiviert war, «wäre dies ein weiterer Fall, in dem eine extremistische Ideologie religiöse Bezüge missbraucht, um Hass und Gewalt zu rechtfertigen sowie Menschen gegeneinander aufzubringen», erklärte der ZMD. Der Schutz des menschlichen Lebens gehöre zu den grundlegenden Prinzipien des Islam. Gewalt gegen Unschuldige finde dort keine Rechtfertigung.

Von Verena Schmitt-Roschmann, dpa
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