Nancy Faeser (SPD): «Unser Rechtsstaat darf nicht von innen heraus sabotiert werden können.»
Hannes P. Albert/dpa
Nancy Faeser (SPD): «Unser Rechtsstaat darf nicht von innen heraus sabotiert werden können.»
Bundesregierung

Faeser: Union tut zu wenig für Schutz der Demokratie

Muss die Arbeitsgrundlage des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz abgesichert werden oder nicht? Die Union sagt, sie habe dazu noch keinen brauchbaren Vorschlag gesehen.

Vertreter der Ampel-Regierung haben die Union aufgefordert, ihre Bemühungen zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts zu unterstützen – ungeachtet der aktuellen Meinungsverschiedenheiten auf anderem Gebiet. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) warf der Union vor, sie tue nicht genug, um die Demokratie und den Rechtsstaat vor Sabotage zu schützen.

«In diesen Zeiten braucht es staatspolitische Verantwortung statt Fundamentalopposition», sagte Faeser der Deutschen Presse-Agentur. Gerade wenn es darum gehe, die Demokratie zu schützen, sollte für alle Demokraten der Grundsatz gelten: «Erst das Land, dann die Partei.»

Unionsfraktionschef Friedrich Merz sagte, er schließe eine gesetzliche Änderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Demokratiefeinden nicht generell aus. Die Union sei hier auch gesprächsbereit. Einen brauchbaren Entwurf der Ampel-Koalition dazu habe er aber noch nicht gesehen.

Das deutsche Verfassungsgericht sei besser geschützt als dies etwa in Polen, Ungarn oder den USA der Fall sei, sagte Merz. Doch «wenn es Vorschläge geben sollte, es noch besser zu schützen, als wir es gegenwärtig ohnehin tun, dann sind wir selbstverständlich für eine Diskussion offen», sagte er in einem Videointerview der dpa. «Wir sehen nur im Moment keine Vorschläge, die dazu wirklich geeignet sind», fügte er hinzu. Es gebe aktuell keine ernsthaften Angriffe auf das Verfassungsgericht, sagte der CDU-Vorsitzende, ungeachtet der «aufgewühlten politischen Landschaft».

Die Ampel-Koalition hat erwogen, Einzelheiten zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. Diese könnten dann nicht mehr mit einfacher Mehrheit, sondern nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. Das könnte zum Beispiel verhindern, dass bei einem Regierungswechsel Richter vergleichsweise einfach aus dem Amt entfernt werden könnten.

Faeser reagierte auf Äußerungen der stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU). Lindholz hatte der «Rheinischen Post» gesagt: «Die Unionsfraktion sieht derzeit keine zwingende Notwendigkeit, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu ändern.» In Gesprächen mit Vertretern der Ampelfraktionen sei deutlich geworden, dass eine Umgestaltung der rechtlichen Grundlagen des Bundesverfassungsgerichts nicht nur Vorteile habe. Solche Änderungen des Grundgesetzes müssten sehr gut überlegt sein.

Faeser sieht Sabotage-Risiko

«Unser Rechtsstaat darf nicht von innen heraus sabotiert werden können», sagte Faeser. «Wenn autoritäre Kräfte die Demokratie angreifen, ist die Justiz oft ihr erstes Ziel», warnte die Ministerin. Das sei in europäischen Nachbarstaaten zu beobachten gewesen.

Daher sei es notwendig, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärker abzusichern.» Dafür biete es sich an, zentrale Regelungen zu Organisation und Verfahren in das Grundgesetz aufzunehmen.

Union reagiert verärgert auf Faesers Kritik

Die Unionsfraktion wies die Kritik zurück. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer, Thorsten Frei, sagte der dpa, Faeser habe mit ihrer Kritik «Maß und Mitte total verloren». Es sei nicht die Aufgabe seiner Fraktion, für die Regierung den «Ausputzer» zu spielen. «Anstatt zu versuchen, uns mundtot zu machen», sollte sich die Ampel-Regierung der Sorgen und Nöte der Menschen annehmen.

Der CDU-Politiker kritisierte: «Die Ampel peitscht Gesetze durchs Parlament, über die die Mehrheit der Bürger nur den Kopf schüttelt». Das gelte unter anderem für das Heizungsgesetz, das Abschalten der Atomkraftwerke in einer Energiekrise und die Freigabe von Cannabis. 

Buschmann hält Fortsetzung der Gespräche für möglich

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, seine Hand sei weiter ausgestreckt. Er rief die Union dazu auf, den Gesprächsfaden wieder aufzunehmen. Er sagte: «Ich wünsche mir, dass wir diese Entscheidung vielleicht noch einmal alle gemeinsam besprechen können.» Es gehe darum, Entwicklungen wie es sie in den vergangenen Jahren in Polen und Ungarn gegeben habe, und wie sie derzeit in Israel diskutiert würden, in Deutschland auch für die Zukunft auszuschließen.

Dies zu tun sei zwar «nicht tagespolitisch dringend», sagte Buschmann. Es wäre aber auch seiner Sicht klug, jetzt die Arbeitsgrundlage des Gerichts abzusichern.

Richterbund: Auch vermeintlich stabile Rechtsstaaten können kippen

Ähnlich sieht das der Deutsche Richterbund (DRB), sonst nicht unbedingt ein Unterstützer von Vorhaben Buschmanns. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte der dpa: «Ein Blick über die Grenzen Deutschlands zeigt, wie schnell selbst vermeintlich stabile Rechtsstaaten in Europa kippen können, sofern illiberale Kräfte es darauf anlegen.» Daher sollten alle Beteiligten in Bund und Ländern jetzt den Streit des politischen Alltagsgeschäfts beiseitelassen. Es gehe darum, nach Lösungen zu suchen, wie sich das Bundesverfassungsgericht und die Justiz insgesamt «als Bollwerk der Demokratie schützen und festigen lassen». Es handele sich dabei um «eine zentrale staatspolitische Weichenstellung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte, die alle Demokraten jetzt miteinander hinbekommen müssen». 

Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Karpenstein, warnte: «Unsere Verfassungsgerichtsbarkeit ist weder gegen Blockaden parlamentarischer Minderheiten noch gegen zielgerichtete Eingriffe einfacher Mehrheiten geschützt.»

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) verwies auf eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich noch mit dem Thema beschäftige. Sie sagte: «Ein Entwurf zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts, der im Austausch mit ehemaligen Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts entstanden ist, liegt bereits vor und wird von der Arbeitsgruppe beraten.»

Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa
© dpa-infocom, dpa:240223-99-96066/4
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten