Dauer der Asylverfahren gesunken
Asylsuchende müssen nicht mehr ganz so lange warten, bis ihr Antrag entschieden ist. Auch Asyl-Gerichtsverfahren gehen etwas schneller. Es gibt aber riesige Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Asylsuchende müssen nicht mehr ganz so lange warten, bis ihr Antrag entschieden ist. Auch Asyl-Gerichtsverfahren gehen etwas schneller. Es gibt aber riesige Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Die Dauer der Asylverfahren in Deutschland ist im vergangenen Jahr trotz steigender Antragszahlen gesunken. Das behördliche Verfahren dauerte 2023 durchschnittlich 6,8 Monate, im Jahr zuvor es noch 7,6 Monate, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger (Linke) hervorgeht, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Sonntag) berichtet.
Auch die Dauer der Gerichtsverfahren bei Klagen gegen einen Asylbescheid sei 2023 deutlich um gut fünf Monate gesunken, heißt es in der Antwort, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Allerdings dauern die Verfahren mit durchschnittlich 20,7 Monaten (2022: 26 Monate) nach wie vor sehr lang. Die Dauer unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland stark. In Rheinland-Pfalz beträgt sie fünf Monate und im Saarland 8,9 Monate, auf der anderen Seite in Brandenburg fast 39 Monate. Auch in Hessen (31,5 Monate) und Niedersachsen (24,2 Monate) beträgt die Verfahrensdauer durchschnittlich mehr als zwei Jahre.
Mehr Personal gefordert
Bünger forderte eine «bessere personelle Ausstattung und Organisation der Verwaltungsgerichte, um insbesondere die gerichtlichen Verfahrensdauern zu verringern». Sie sagte dem RND: «Lange Asylverfahren sind für Geflüchtete eine Qual, denn sie verhindern ein schnelles Ankommen und halten die Menschen in Unsicherheit. Es kann doch nicht sein, dass Asylsuchende im Schnitt eineinhalb Jahre warten müssen, bis Klarheit über ihren Status besteht.»
Allerdings dürfe Schnelligkeit nicht auf Kosten der Qualität oder gar der Verfahrensrechte der Asylsuchenden gehen, mahnte sie. Wichtig sei deshalb neben einer ausreichenden personellen Ausstattung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eine gute Vorbereitung der Geflüchteten auf die Anhörung, damit sie ihre Asylgründe umfassend vortragen könnten. Im besten Fall ließen sich auf diese Weise Missverständnisse und langwierige Klageverfahren vermeiden. Für flächendeckende unabhängige Beratungsangebote müsse die Bundesregierung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, forderte Bünger.
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