Bundestag beschließt höheren CO2-Preis ab 2024
Zwei Tage nach dem Kompromiss setzt der Bundestag den ersten Bestandteil der Haushaltseinigung um. Das betrifft den CO2-Preis - und wird wohl für höhere Kosten beim Tanken und Heizen sorgen.
Zwei Tage nach dem Kompromiss setzt der Bundestag den ersten Bestandteil der Haushaltseinigung um. Das betrifft den CO2-Preis - und wird wohl für höhere Kosten beim Tanken und Heizen sorgen.
Die Ampel-Regierung steuert mit einer Sorge weniger auf das Weihnachtsfest zu. Der Bundestag beschloss eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse und den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr. Damit steht der Etat aus Sicht der Koalition nun auf rechtlich sicheren Füßen. Für 2024 setzte der Bundestag die ersten Maßnahmen aus dem großen Haushaltskompromiss um - zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger: Der CO2-Preis steigt, Familien mit hohen Einkommen bekommen künftig kein Elterngeld mehr.
Die Beschlüsse sind eine Reaktion auf das Karlsruher Haushaltsurteil, das die Finanzen des Bundes für die Jahre 2023 und 2024 mächtig durcheinander gewirbelt und auch viele Vorhaben in den Folgejahren infrage gestellt hatte. Die Ampel-Regierung war gefordert, Milliardenlöcher zu stopfen.
Nachträgliche Sicherheit für Energiepreisbremsen und Fluthilfe
Doch erstmal musste sie den Etat für das laufende Jahre reparieren. Hier drohte ebenfalls ein Verfassungsbruch, weil die Regierung Kredite aufnahm, die sie - wie man inzwischen weiß - nicht ohne Weiteres hätte nutzen dürfen. Nun sicherte das Parlament die Zahlungen für die Energiepreisbremsen und für Fluthilfen nach dem Ahrtal-Hochwasser nachträglich ab. Die Summe ist gewaltig: Es geht um rund 45 Milliarden Euro, die auch bereits ausgezahlt wurden.
Die Kredite waren 2021 und 2022 genehmigt worden, als die Schuldenbremse wegen der Corona-Krise und des Ukraine-Kriegs ausgesetzt war. Die Ampel-Regierung hatte geplant, das Geld auch 2023 und 2024 noch zu nutzen. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf.
Deshalb setzte der Bundestag noch einmal - zum vierten Mal in Folge - die Schuldenbremse aus. Nach Artikel 115 des Grundgesetzes geht das im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, «die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen». Die Ampel-Regierung argumentierte mit tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs. Zudem seien Schäden der Flutkatastrophe aus dem Sommer 2021 noch nicht beseitigt.
«Wenn auf dem europäischen Kontinent ein Krieg ist, wenn ein Mensch wie Wladimir Putin meint, seine Machtinteressen über die Integrität von Staaten stellen zu können auf dem europäischen Kontinent, dann ist das nie eine normale Situation», sagte SPD-Haushälter Dennis Rohde. CSU-Generalsekretär Martin Huber warf der Ampel vor, vorgeschobene Notlagen zu nutzen, um die Schuldenbremse auszusetzen.
CDU weiter mit verfassungsrechtlichen Bedenken
Nach dem Bundestag gab auch der Bundesrat grünes Licht für den Nachtragshaushalt. Die Ampel-Regierung ist sich sicher, dass sie den Etat 2023 verfassungsfest gemacht hat. Die Union wiederum zweifelt dies an. Teilweise werde noch immer eine falsche Buchungssystematik angewendet, sagte Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU). «Und deswegen bleiben verfassungsrechtliche Bedenken auch an ihrem Nachtragshaushalt heute.»
Auch der Bundesrechnungshof hält den Nachtragshaushalt für verfassungswidrig. Dabei geht es um die Frage, zu welchem Zeitpunkt Kredite auf die Schuldenbremse angerechnet werden: Wenn sie genehmigt oder wenn sie tatsächlich aufgenommen werden. Für eine weitere Verfassungsklage gibt es jedoch keine Anzeichen.
Beschluss für 2024: CO2 Preis steigt
Für das Haushaltsjahr 2024 will die Ampel-Regierung die Schuldenbremse vorerst nicht aussetzen. Stattdessen will sie - neben diversen Kürzungen - mehr einnehmen. Das geht auch zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Mit dem ersten Beschluss hoben die Parlamentarier den CO2-Preis an, der auf Sprit, Gas und Heizöl anfällt. Ab Januar werden statt 30 dann 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 fällig.
Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem Projekte unter anderem für Klimaschutz finanziert werden. Seit dem Karlsruher Urteil fehlen diesem Topf 60 Milliarden Euro, die für die Zeit bis 2027 schon fest eingeplant waren. Durch den höheren CO2-Preis entsteht etwas mehr Spielraum.
Verbraucher müssen dafür aber mit steigenden Sprit-, Öl- und Gaspreisen rechnen. Nach Angaben des ADAC könnte der Liter Benzin zum Jahreswechsel um rund 4,3 Cent teurer werden. Diesel-Fahrer müssten mit einem Plus von rund 4,7 Cent rechnen.
Gas verteuert sich nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox um 0,39 Cent die Kilowattstunde, Heizöl um 4,8 Cent pro Liter. Eine Musterfamilie mit einem Heizbedarf von 20.000 Kilowattstunden habe dadurch jährliche Mehrkosten von 78 Euro beim Gas und 96 Euro bei einer Ölheizung.
Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt
Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz passte der Bundestag auch die Einkommensschwelle für das Elterngeld an. Künftig haben Eltern mit besonders hohen Einkommen keinen Anspruch mehr auf die staatliche Unterstützung.
Paare können nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro Elterngeld bekommen, wenn sie für das Kind eine Pause vom Job einlegen und dadurch kein Geld verdienen. Für Alleinerziehende gilt eine Grenze von 150.000 Euro.
Außerdem sollen Paare zwar weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen können - aber gemeinsam zu Hause zu bleiben und parallel Elterngeld zu beziehen, soll innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für einen Monat möglich sein. Ausnahmen gibt es bei Mehrlings- und Frühgeburten.
Von Christian Johner und Theresa Münch, dpa
© dpa-infocom, dpa:231215-99-308333/7
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten