Vor etwa fünf Monaten war bekannt geworden, dass das bayerische Landeskriminalamt auf Geheiß der Generalstaatsanwaltschaft München im Herbst 2022 unter anderem auch ein Pressetelefon der Gruppe Letzte Generation abgehört hatte.
Paul Zinken/dpa
Vor etwa fünf Monaten war bekannt geworden, dass das bayerische Landeskriminalamt auf Geheiß der Generalstaatsanwaltschaft München im Herbst 2022 unter anderem auch ein Pressetelefon der Gruppe Letzte Generation abgehört hatte.
Gericht

Abhören des Pressekontakts der Letzten Generation rechtens

Als Journalisten im Herbst 2022 mit der Letzten Generation telefonieren, lauschen bayerische Ermittler - mit Erlaubnis vom Amtsgericht München. Nach erneuter Prüfung kommt man dort zu dem Ergebnis: alles in Ordnung.

Das Amtsgericht München hat mehrere Beschwerden von Journalisten gegen die Telefonüberwachung eines Pressekontakts der Letzten Generation zurückgewiesen. Unter anderem die erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Aktionen der Klimaaktivisten rechtfertige diesen Eingriff in die Pressefreiheit, teilte das Gericht am Mittwoch in München mit. Die Abhöraktion im Zuge von Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei ein «intensiver, allerdings kurzer Eingriff» gewesen.

Vor etwa fünf Monaten war bekannt geworden, dass das bayerische Landeskriminalamt auf Geheiß der Generalstaatsanwaltschaft München im Herbst 2022 mehrere Telefonanschlüsse, darunter auch ein Pressetelefon der Gruppe, abgehört hatte. Die Abhöraktion erfolgte damals mit richterlicher Zustimmung des Amtsgerichts München, das seine eigene Entscheidung nach erneuter Prüfung nun bestätigte. Die Maßnahme hatte zu heftiger Kritik geführt.

Ein Mitglied des Bayerischen Journalisten-Verbands reichte gegen die neuerliche Entscheidung des Amtsgerichts am Mittwoch Beschwerde beim Landgericht München I ein, wie der Berufsverband mitteilte. Bestätigen konnte das Landgericht das zunächst noch nicht.

Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Reporter ohne Grenzen, die die Telefonüberwachung beanstandet hatten, kündigten an, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Alle drei Organisationen sehen in den Beschlüssen einen Verstoß gegen das Grundrecht der Pressefreiheit. Diese war in der ursprünglichen Anordnung zur Telefonüberwachung das Amtsgericht samt Begründung nicht einmal explizit erwähnt worden.

Die Strafverfolgungsbehörden sind beim Abhören von Telefonanschlüssen zur Abwägung verpflichtet, vor allem wenn Träger von Berufsgeheimnissen wie etwa Journalisten betroffen sind. In der Regel muss der Verdacht einer erheblichen Straftat vorliegen. Im Fall der Letzten Generation geht es um Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

«Ermittlung innerer Abläufe»

Das Gericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass journalistisches Arbeiten vertrauliche Kommunikation brauche, hieß es in der Mitteilung der GFF. Von der Telefonüberwachung waren demnach unter anderem Journalisten des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) betroffen gewesen.

Die Gesprächsinhalte mit Pressevertretern standen laut Amtsgericht bei der Abhöraktion nicht im Vordergrund. Sie seien als nicht relevant für die Ermittlungen eingestuft worden. Die Überwachung diente demnach zur «Ermittlung innerer Abläufe» der Gruppe und sollte Erkenntnisse im Zusammenhang zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Straftaten der Gruppe liefern.

Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt seit einigen Monaten gegen mehrere Mitglieder der Letzten Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Vor allem die nicht angemeldeten Straßenblockaden der Aktivisten mündeten zuletzt immer wieder in Strafprozessen. In diesem Zusammenhang wurde die Telefonüberwachung angeordnet, die nach Angaben der Ermittler Ende April allerdings wieder beendet worden ist.

Ende Mai hatten Ermittler dann bei einer bundesweiten Razzia mehrere Wohnungen von Mitgliedern der Gruppe durchsucht. Auch daran hatte es teils heftige Kritik gegeben. Das Landgericht München I hatte die Durchsuchungsaktion vor wenigen Tagen aber als rechtmäßig eingestuft.

© dpa-infocom, dpa:231129-99-117845/3
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten