Abgeordnetenbestechung soll schärfer bestraft werden
Wer sein Abgeordnetenmandat bisher ausnutzte, um nebenbei Geschäfte zu machen, konnte strafrechtlich nicht behelligt werden. Das wollen die Ampel-Fraktionen im Bundestag jetzt ändern.
Wer sein Abgeordnetenmandat bisher ausnutzte, um nebenbei Geschäfte zu machen, konnte strafrechtlich nicht behelligt werden. Das wollen die Ampel-Fraktionen im Bundestag jetzt ändern.
Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten soll nach dem Willen der Ampel-Fraktionen im Bundestag künftig schärfer bestraft werden. Die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP segneten einen Gesetzentwurf ab, der für solche Fälle bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht.
Das soll auch dann gelten, wenn Abgeordnete ihre Stellung und ihre Beziehungen nutzen, die sie ihrem Mandat zu verdanken haben, um nebenbei Geschäfte zu machen. Erreicht werden soll dies durch eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuchs.
Dieses sieht bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile kassieren, also etwa für eine Rede oder ein konkretes Abstimmungsverhalten im Bundestag. Nun soll die Strafbarkeit auf Fälle ausgeweitet werden, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Parlament zu tun haben.
Reaktion auf Aserbaidschan-Affäre und Maskendeals
SPD, Grüne und FDP reagieren mit der geplanten Gesetzesverschärfung vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der Frühphase der Corona-Pandemie Millionenprovisionen für die Vermittlung von Maskengeschäften kassiert. Sie konnten dafür nach der bisher geltenden Rechtslage nicht bestraft werden. Das soll sich ändern. Der Gesetzentwurf hierzu liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Zunächst hatten «Bild» und «Politico» darüber berichtet.
Ein anderes Beispiel ist die sogenannte Aserbaidschan-Affäre. Zwei ehemalige Unionsabgeordnete müssen sich gerade wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern vor Gericht verantworten. Ziel der Zahlungen sei die Beeinflussung von Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) gewesen.
Union: Kein Handlungsbedarf
«Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen das Vertrauen haben, dass Abgeordnete für das Allgemeinwohl und nicht den eigenen Geldbeutel arbeiten», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, zu der Gesetzesverschärfung. Sein FDP-Kollege Stephan Thomae betonte: «Wer sein Mandat missbraucht, um sich selbst zu bereichern, darf nicht ungestraft davonkommen. Das soll künftig nicht nur bei der direkten Ausübung des Mandats gelten, sondern auch dann, wenn die Stellung als Mandatsträger außerhalb des Parlaments für den eigenen Profit genutzt wird.»
Die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram sprach von einem «Schmiergeld-Paragrafen» und ergänzte: «Wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss.»
Aus der Unionsfraktion kamen zurückhaltende bis ablehnende Signale. «Handlungsbedarf sehe ich jetzt in diesem Bereich nicht», sagte ihr Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU). Er wies darauf hin, dass nach der Maskenaffäre schon das Abgeordnetengesetz grundlegend verändert worden sei.
Kritik an zögerlichem Vorgehen
SPD, Grüne und FDP hatten in ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart, die Regeln zu verschärfen «Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten», heißt es im Koalitionsvertrag.
Dass dies bislang auf sich warten ließ, führte wiederholt zu Kritik. So verharrte Deutschland im «Korruptionswahrnehmungsindex 2023» der Organisation Transparency International zuletzt auf Platz neun. Man trete bei der Korruptionsbekämpfung mehr oder weniger auf der Stelle, bemängelte die stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland, Margareta Bause, bei der Vorstellung des Berichts Ende Januar. Die Organisation bemängelte, dass es weiterhin Schlupflöcher bei der strafrechtlichen Verfolgung von Abgeordnetenbestechung gebe.
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