Der Angeklagte ist heute 81 Jahre alt.
Thomas Frey/dpa
Der Angeklagte ist heute 81 Jahre alt.
Brutaler Mord an Amy Lopez

Späte Beichte: Angeklagter gesteht Mord nach fast 32 Jahren

Eine Schlange vor dem Landgericht Koblenz, ein Angeklagter mit Rollator – und ein Verbrechen im Jahr 1994. Was über den Tod einer US-Touristin bekannt wird und was der Angeklagte im Gericht einräumt.

Er soll vor rund drei Jahrzehnten die US-amerikanische Touristin Amy Lopez in Koblenz sexuell missbraucht und ermordet haben. Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen 81 Jahre alten Angeklagten begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, «zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtückisch und sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben». 

Zum Prozessauftakt erschien der Angeklagte mit Rollator im dunkelgrauen T-Shirt. Sein Gesicht verdeckte er nicht. Zittrig setzte er sich auf die Anklagebank. Aufmerksam, mit leicht geöffnetem Mund und mit Blick in Richtung des vortragenden Staatsanwalts Julian Gislei verfolgte er die Anklageverlesung. 

Verteidiger Volker Klein erklärte, dass der Angeklagte die Tat vollumfänglich einräumt. Im Anschluss nickte der 81-Jährige und antwortete mit «ja», als der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin fragte, ob dies der Wahrheit entspreche. 

Vor dem Gericht hatte sich bereits mehr als eine Stunde vor Prozessbeginn eine Schlange gebildet – viele Menschen wollten den Auftakt beobachten. Der Saal war bis auf den letzten Platz besetzt. Nicht zuletzt daran zeigt sich, wie sehr der Fall die Region und die Menschen beschäftigt hat.

Missbraucht, geschlagen, erstochen

Das Verbrechen geschah am 26. September 1994. Die 24 Jahre alte Amy Lopez war damals laut Staatsanwaltschaft als Touristin in Koblenz, dies gehörte zu ihrer Europareise. Demnach wollte sie die Festung Ehrenbreitstein besichtigen und in der dortigen Jugendherberge übernachten. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 49 Jahre alten Mann vor, sie unter einem Vorwand auf der Festung in das etwas abseits gelegene General-von-Aster-Zimmer gelockt zu haben. Dort soll er sie mit Handschellen gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen in den Brustbereich getötet haben. 

Außerdem soll er sie gewürgt und mit einem Stein auf ihre linke Kopfseite eingeschlagen haben, als sich Amy Lopez lautstark wehrte. An ihren Hals soll er einen Gürtel angelegt haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche.

Warum der Mann freiwillig eine DNA-Probe abgab

Lange blieb der Fall ungeklärt. Eine Auswertung alter DNA-Spuren mit neuen technischen Möglichkeiten hatte dann zum Durchbruch verholfen - mit maßgeblicher Beteiligung von Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts. So waren am Hosenbund und am Oberschenkel des Opfers DNA-Spuren gefunden worden, die schließlich aufgrund moderner Analysemethoden dem heute 81-Jährigen zugeordnet werden konnten. 

Der Mann war Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft in Wittlich.

Warum der Mann freiwillig eine DNA-Probe abgegeben habe? «Weil er endlich Klarheit haben wollte», sagte sein Anwalt. Es habe ihn «extrem belastet», weshalb er sich der Verantwortung stellen wollte.

«Wissen und danach handeln sind zwei Paar Schuhe»

Der psychiatrische Gutachter Gerhard Buchholz sagte vor Gericht, er habe an zwei Tagen für mehrere Stunden mit dem Angeklagten gesprochen. Ihm gegenüber habe der Mann gesagt, dass er damals den Gedanken hatte, «dass er eine Frau vergewaltigen möchte, wenn er eine finden würde».

Dem Psychiater erzählte der Angeklagte demnach, dass er damals an der Festung die Handschellen dabeihatte, weil er bereits zuvor Vergewaltigungsfantasien gehabt hatte. Hatte der Mann gewusst, dass es sich bei einer Vergewaltigung um eine Straftat handelt? Dazu soll er in dem Gespräch gesagt haben: «Wissen und danach handeln sind zwei Paar Schuhe.»

«Nie geglaubt, dass ich jemanden umbringen könnte»

Der Gutachter berichtete, dass der Angeklagte ihm den sexuellen Missbrauch geschildert habe. Er erinnere sich demnach, dass Blut aus dem Unterleib der jungen Frau lief. An die Messerstiche könne sich der Angeklagte kaum erinnern.

Messer, Handschellen, Hose und Unterhose habe der damals 49-Jährige im Rhein versenkt. Er soll Buchholz zufolge auch gesagt haben: «Ich hätte nie geglaubt, dass ich jemanden umbringen könnte.» Nach eigener Aussage ist der 81-Jährige heute noch erschrocken darüber. Vor dem Gespräch mit dem Gutachter hatte der Mann in der U-Haft eine religiöse Beichte abgelegt. Dazu war ein Seelsorger in das Gefängnis gekommen.

Nach bisheriger Einschätzung des Gutachters war der Angeklagte bei klarem Verstand und zur Tatzeit voll schuldfähig.

Im Gefängnis sterben?

«Es wird eine Verurteilung wegen Mordes», sagte Verteidiger Klein nach der Verhandlung. Wie diese konkret aussehen wird, bleibe abzuwarten. Sollte eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, «dann bleibt er eben im Gefängnis und wird da auch vermutlich auch sterben», so der Rechtsanwalt des 81-Jährigen. 

Die Familie des Opfers war durch ihre Anwälte zum Prozessauftakt vertreten. Demnach erhoffe sich die Familie eine lückenlose Aufklärung und eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Insgesamt sind am Landgericht acht Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wäre nach dieser Planung am 9. September zu rechnen.

Von Alina Grünky, dpa
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