KI-Songs in Deutschlands für Charts zugelassen - mit Bedingungen
Auch hierzulande hat sich der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) zur «Ausrichtung auf menschliche Kreativität» verpflichtet. Für die offiziellen deutschen Charts, die von GfK Entertainment ermittelt werden, heißt das konkret: Mit KI «erstellte Aufnahmen Inhalte/Tonaufnahmen unterliegen einer gesonderten Zulässigkeitsschranke» - sie werden also nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Entscheidend sei wie in Australien, «ob die kreative Hauptverantwortung eindeutig bei menschlichen Urhebern und Interpreten liegt».
Laut GfK Entertainment müssen für die Zulassung zu den Charts menschliche Interpreten benannt und die Verwendung von KI offengelegt werden. Zudem prüfe man mit mindestens zwei voneinander unabhängigen «Detection Tools» - Programme zur Erkennung von KI -, ob ein Song im Wesentlichen von Menschen geschaffen worden sei.
Gar nicht erst für die Charts infrage kämen hingegen Titel, bei denen Maschinen reale Stimmen oder künstlerische Personas - wie im Fall der Cover-Version von «Like a Prayer» - nachahmten. Auch eine Marktverzerrung durch KI ist nach GfK-Entertainment-Angaben unzulässig. Also etwa, wenn Titel in unzähligen Varianten hergestellt oder seriell hochgeladen werden.
Regeln sollen weiterentwickelt werden
Die Musikbranche kritisiert schon länger, dass KI-Systeme teilweise mit Aufnahmen von Künstlern trainiert werden, ohne dass die Rechteinhaber dem zugestimmt haben. Gleichzeitig ist Künstliche Intelligenz für viele Musiker längst ein Werkzeug im Produktionsprozess geworden – etwa beim Komponieren, Arrangieren oder Mischen. ARIA will die neuen Regeln deshalb nach eigenen Angaben weiter überprüfen und an die technische Entwicklung anpassen.
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