Combs-Verteidigung versucht Urteil zu kippen
Rund eine Woche bevor das Strafmaß für Sean Combs verkündet werden soll, setzt sich sein Anwaltsteam noch einmal dafür ein, das Urteil nichtig zu machen.
Rund eine Woche bevor das Strafmaß für Sean Combs verkündet werden soll, setzt sich sein Anwaltsteam noch einmal dafür ein, das Urteil nichtig zu machen.
Rund eine Woche vor der geplanten Verkündung des Strafmaßes gegen den US-Rapper Sean «Diddy» Combs hat sein Anwaltsteam versucht, das Urteil doch noch zu kippen. Die Verurteilung in Zusammenhang mit Prostitution sei von dem entsprechenden Gesetz nicht gedeckt, argumentierte die Verteidigung bei einer Anhörung in New York, zu der auch Combs selbst erschien. Das Urteil müsse fallengelassen werden oder es müsse einen neuen Prozess geben.
Die Staatsanwaltschaft wies diese Argumentation zurück. An dem Urteil müsse festgehalten werden. Richter Arun Subramanian versprach eine rasche Entscheidung, wie US-Medien übereinstimmend berichteten.
Combs war im Sommer teilweise schuldig gesprochen worden
Combs war im vorigen September wegen Vorwürfen von Sexualstraftaten in New York festgenommen worden. In einem aufsehenerregenden Prozess sprachen Geschworene ihn dann Anfang Juli teilweise schuldig. Sie befanden den 55-Jährigen aber nur im Zusammenhang mit Prostitution schuldig - den am wenigsten schwerwiegenden Anklagepunkt. Zu den Anklagepunkten der Verschwörung zur organisierten Kriminalität und des Menschenhandels entschieden die Geschworenen auf unschuldig.
Dem Rapper droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren - allerdings nicht mehr lebenslang, wie ihm gedroht hätte, wenn er in allen Punkten für schuldig befunden worden wäre. Das Strafmaß soll am 3. Oktober verkündet werden. Der Rapper sitzt im Metropolitan Detention Center im New Yorker Stadtteil Brooklyn ein. Eine vorzeitige Entlassung des Rappers hatte Richter Subramanian abgelehnt.
Bereits vor wenigen Tagen hatte die Verteidigung von dem Gericht eine Höchststrafe von 14 Monaten gefordert. Die hätte Combs praktisch schon abgesessen. Die Staatsanwaltschaft will mit ihrer eigenen Forderung nachlegen.
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