Ein Bundespolizist zeigt am Hauptbahnhof sichergestellte Messer.
Daniel Bockwoldt/dpa/Daniel Bockwoldt/Archivbild
Ein Bundespolizist zeigt am Hauptbahnhof sichergestellte Messer.
Mannheim

Waffen- und Messerverbotszone in Mannheim in Kraft

Nach Stuttgart ist nun auch in Baden-Württembergs zweitgrößter Stadt Mannheim das Mitführen von Waffen und Messern in bestimmten Bereichen verboten.

Bußgeld von bis zu 10.000 Euro möglich

Nach Stuttgart ist nun auch in Baden-Württembergs zweitgrößter Stadt Mannheim das Mitführen von Waffen und Messern in bestimmten Bereichen verboten. Wer dagegen verstößt, muss nach Angaben vom Freitag mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Gefundene Waffen und Messer können eingezogen werden.

Das Verbot gilt in den Nächten auf Samstage, Sonntage und Feiertage jeweils von 20.00 Uhr am Vorabend bis 6.00 Uhr. Nach dem Waffengesetz darf man ohnehin keine (Schreck)schusswaffen, Anscheinswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Elektroschocker dabeihaben. Unter die Mannheimer Verordnung fallen zudem Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge, die länger als vier Zentimeter ist.

Die Waffen- und Messerverbotszone erstreckt sich über den Alten Messplatz inklusive Fußgängerabgänge zum Neckar, die Kurpfalzbrücke, Teile der Quadrate, den Willy-Brandt-Platz am Hauptbahnhof, den Bismarckplatz sowie den Friedrichsplatz am Wasserturm. Die Stadt hatte sie am Donnerstag im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Hintergrund der Maßnahme ist, dass die Zahl der Messerangriffe im Sommer gestiegen sei. Stadtverwaltung und Polizei wollen mit der Waffen- und Messerverbotszone das Sicherheitsgefühl verbessern.

Seit Einführung der Verbotszone in Stuttgart Anfang Februar hat die Polizei bis Ende Oktober 71 Ordnungswidrigkeitsverstöße festgestellt. Die Verwaltung der Landeshauptstadt hatte vor kurzem 48 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffenverbot in der Innenstadt vermeldet. In 31 Fällen hätten zusätzlich Verstöße gegen das Waffengesetz vorgelegen. In 34 Fällen seien Bußgeldbescheide erlassen worden.

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