Das OLG hatte die Tat als versuchten Mord beurteilt, weil es die in der «Reichsbürger»-Ideologie wurzelnden Beweggründe des Angeklagten als niedrig bewertet hatte. Der BGH konnte keinen Rechtsfehler erkennen. Die Revision sei offensichtlich unbegründet, hieß es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (3 StR 326/23 - 13. Dezember 2023).
Der Mann war im Februar 2022 bei einer Trunkenheitsfahrt im südbadischen Landkreis Lörrach vor mehreren Polizeikontrollen geflüchtet. In Efringen-Kirchen fuhr er mit seinem Auto einen Polizisten gezielt an und setzte seine Flucht danach fort. Der Beamte erlitt schwere Kopfverletzungen, die ihn dienstunfähig machten.
Der Angeklagte handelte dem Gericht zufolge mit der Gesinnung, er könne sich das Recht nehmen, Polizisten zu töten, wenn sie gegen seine Fantasierechtsordnung verstießen. Er habe sich als Staatsangehöriger des Bundesstaats Großherzogtum Baden gesehen und die Existenz der Bundesrepublik verneint.
Die Verteidigung hatte den Vorwurf eines vorsätzlichen versuchten Tötungsdelikts als nicht bewiesen angesehen und Revision eingelegt. Der Angeklagte sei in Todesangst vor der Polizei geflohen und habe den Polizisten dabei ohne Absicht angefahren.
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