Den Ermittlungen zufolge hatte sich der 31-jährige Schweizer Anfang Juni am Flussufer eine Lagerstätte mit Hängematte eingerichtet. Passanten entdeckten nach der Bluttat die Leiche.
Der aus Lettland stammende Angeklagte hatte in einer von seinem Verteidiger im Prozess verlesenen Erklärung gestanden, den Mann getötet zu haben. Das Motiv war aber nicht deutlich geworden. Wie das Gericht nun mitteilte, belegten auch die polizeilichen Ermittlungen die Tatschuld des 39-Jährigen. Deutsche und Schweizer Ermittler hätten in dem Fall gut zusammengearbeitet.
Das Gericht blieb mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von 14 Jahren gefordert hatte. Der Mann wurde wegen Totschlags verurteilt - sogenannte Mordmerkmale wie beispielsweise Habgier oder Heimtücke stellte die Kammer nicht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann angefochten werden. Zuständiges Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof, wie das Gericht mitteilte.
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