Das Gericht verurteilte die beiden Männer wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in sechs Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Es sah es als erwiesen an, dass auf das Konto der Männer unter anderem der Wurf eines Zimmermann-Hammers auf die Windschutzscheibe eines 40-Tonner-Lastzugs aus Polen im Mai 2022 ging. Der Hammer durchschlug die Frontscheibe und landete vor den Füßen des Fahrers. Der aus der Ukraine stammende 30-Jährige blieb unverletzt.
Später warfen die beiden auch Hantelscheiben sowie einen Stein gegen Autos. Ein Fahrer wurde dabei durch umherfliegende Glasscherben leicht verletzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und sechs Monate Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Die beiden zu den Tatzeiten 17 und 18 Jahre alten Männer hätten billigend in Kauf genommen, dass jemand sterben könnte. Den Tötungsvorsatz verneinte das Landgericht nun aber. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe eingeräumt. Über den Prozess hatte zuvor der SWR berichtet.
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