Bürger sollen sich bei Diskriminierung besser wehren können
Die Bürgerinnen und Bürger im Südwesten sollen sich künftig leichter gegen eine Benachteiligung durch Behörden wehren können. Das grün-schwarze Kabinett brachte am Dienstag das sogenannte Gleichbehandlungsgesetz auf den Weg. Das Recht auf Gleichbehandlung gelte nicht nur am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder im Fitnessstudio, sondern auch beim Finanzamt, in der Ausländerbehörde oder auf dem Polizeirevier, teilte die Grünen-Fraktion dazu mit. Durch das Gesetz bekämen die Betroffenen erstmals einen gesetzlich verankerten Schadens- und Schmerzensgeldanspruch, wenn sie durch eine Behörde oder öffentliche Stelle diskriminiert werden.