Blick auf die Fassaden von Wohnhäusern.
Nicolas Armer/dpa/Symbolbild
Blick auf die Fassaden von Wohnhäusern.
Steuern

95 Prozent der Grundsteuererklärungen abgegeben

Nun wird es eng für die säumigen Häusle- und Wohnungsbesitzer: Wenn sie die Grundsteuererklärung verpassen, kann das Finanzamt zu härteren Mitteln greifen.

Die baden-württembergischen Finanzämter rennen immer noch fehlenden Grundsteuererklärungen hinterher. Es fehlen noch etwa fünf Prozent der Erklärungen, wie ein Sprecher des Finanzministeriums in Stuttgart mitteilte. Bislang seien 95 Prozent (Stand: 10. Januar), also rund 5,4 Millionen abgegeben worden. Auch derzeit gingen immer noch Erklärungen ein, so dass sich dieser Wert noch weiter verbessern werde. Insgesamt seien über 850.000 Erinnerungsschreiben im Südwesten verschickt worden.

Wer keine Erklärung abgibt, bekommt Ärger. Mitte November 2023 hätten die Finanzämter begonnen, in den noch offenen Fällen Steuerbescheide mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen zu erlassen. «Beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen folgen Erinnerungen und Schätzungen im ersten Halbjahr 2024.» Ob ein Finanzamt im Einzelfall ein Zwangsgeld oder einen Verspätungszuschlag festgesetzt hat, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde, wie der Sprecher weiter mitteilte.

Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Die Grundsteuer wird von den Kommunen kassiert. Der Sprecher des Finanzministeriums sagte: «Wir gehen weiterhin davon aus, bis Mitte 2024 alle Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Hebesätze festzulegen.» Im Zuge der Grundsteuerreform werde es voraussichtlich zu Veränderungen der Hebesätze in den Gemeinden kommen. Dabei werden die Gemeinden auch ihren jeweiligen Finanzbedarf im Blick haben. Die Festlegung der Hebesätze ist Sache der Gemeinde. Der Hebesatz ist ein Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird, um die Steuerschuld festzulegen.

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