Grundsteuererklärung
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Grundsteuererklärung
Abgabefrist rückt näher

RLP: Ein Drittel muss noch Grundsteuererklärung abgeben

Am Dienstag, 31. Januar 2023, läuft die Frist zur Einreichung der Erklärung aus. Ein Drittel der Hausbesitzer in Rheinland-Pfalz muss ihrer Pflicht noch nachkommen.

90 Prozent bereits übermittelt

Der Anteil der elektronisch übermittelten Grundsteuererklärungen liegt nach Angaben des Finanzministeriums bei mehr als 90 Prozent, teilte die Deutsche Presse-Agentur mit. In Rheinland-Pfalz sind dieser Pflicht bereits zwei von drei Hausbesitzern nachgekommen, dem Finanzamt die nötigen Angaben für die Neuberechnung ihrer Grundsteuer vorzulegen. Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) rief dazu auf, die noch ausstehenden Erklärungen bis Dienstag nächster Woche einzureichen.

Wenn möglich, solle die Grundsteuererklärung auf elektronischem Wege übermittelt werden und dies baldmöglichst, so die Finanzministerin gegenüber der dpa. 

Abgabe zu kompliziert

Die digitale Grundsteuererklärung über das Elster-Portal ermöglicht die automatische Prüfung zur Vollständigkeit und Plausibilität der eingetragenen Daten.

Das Online-Formular hat jedoch eine eigene Logik, die sich zum Teil erst auf den zweiten Blick erschließt. Viele Steuerpflichtige hatten sich über eine zu komplizierte Abgabe beklagt, weshalb die Abgabefrist von zunächst 31. Oktober um drei Monate verlängert wurde.  

Auf der Grundlage der gemachten Angaben werden dann Bescheide zum Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag verschickt. Ab 2025 erheben die Kommunen dann die entsprechend neu berechnete Grundsteuer.

Was passiert, wenn zu spät abgegeben wird?

Bei einer zu späten Übermittlung werde man voraussichtlich im ersten Quartal an seine Pflicht zur Abgabe erinnert. Spätestens danach sollten versäumte Erklärungen deshalb unverzüglich nachgeholt werden. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen. 

 

Quelle: dpa