Geld in Heizung
picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb
Geld in Heizung

Gas-Soforthilfe und Energiepauschale. Wer bekommt was?

Im Dezember greift der Staat den Bürgern weiter unter die Arme. Energiepauschale und Gas-Soforthilfe, wer was und wie viel bekommt.

Das Bundesfinanzministerium teilt bezüglich der kommenden Unterstützung mit: 

Um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung mit drei Entlastungspaketen im Volumen von insgesamt rund 95 Milliarden rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht

Energiepauschale

Im Dezember 2022 erhalten Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale. Sie erhalten eine Einmalzahlung von 300 Euro, diese sind einkommensteuerpflichtig. Am 15. Dezember überweist die Deutsche Rentenversicherung die 300 Euro. Die Seniorinnen und Senioren erhalten das Entlastungspaket, da sie im September kein Geld bekommen haben.

Gas-Soforthilfe

Gas und Fernwärmekunden müssen im Dezember ihre Abschläge nicht bezahlen, wenn die Abschläge über Lastschrift abgebucht werden, dann setzt Dein Versorger die Buchung aus oder zahlt zurück und holt sich seinerseits das Geld vom Staat. Einen Dauerauftrag musst Du für Dezember aussetzen, machst Du’s nicht, bekommst Du Dein Geld trotzdem, nachträglich.

Die Erstattung berechnet sich wie folgt: Ein Zwölftel Deines Jahresverbrauchs mal Dezemberpreis – und weil Dein Verbrauch ja noch nicht genau feststeht, bekommst Du mit der Schlussabrechnung noch mal was raus oder musst nachzahlen, wie gehabt.

Für einen Vier-Personen-Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden im Jahr sind das gute 300 Euro, für einen Single mit 5.000 Kilowattstunden rund 80 Euro. Kleinere und mittelständische Unternehmen bekommen die Erstattung übrigens auch und Vereine. Für Fernwärmekunden läuft die Berechnung etwas anders, pauschal, wer mit Öl oder Holzpellets heizt, soll über Härtefallregelungen entlastet werden, das wird noch besprochen.

So wird die Gas-Soforthilfe berechnet

Die Erstattung berechnet sich wie folgt: Ein Zwölftel Deines Jahresverbrauchs mal Dezemberpreis – und weil Dein Verbrauch ja noch nicht genau feststeht, bekommst Du mit der Schlussabrechnung noch mal was raus oder musst nachzahlen, wie gehabt.

Für einen Vier-Personen-Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden im Jahr sind das gute 300 Euro, für einen Single mit 5.000 Kilowattstunden rund 80 Euro. Kleinere und mittelständische Unternehmen bekommen die Erstattung übrigens auch und Vereine. Für Fernwärmekunden läuft die Berechnung etwas anders, pauschal, wer mit Öl oder Holzpellets heizt, soll über Härtefallregelungen entlastet werden, das wird noch besprochen.

Fernwärmekunden

Für Fernwärmekunden ist die Rechnung einfach. Sie bekommen den Abschlag, welchen sie im September gezahlt haben, plus 20 Prozent für etwaige Preissteigerungen. 

Mieterinnen und Mieter

Für Mieterinnen und Mieter kann es bis Ende 2023 dauern, bis das Geld tatsächlich bei ihnen ankommt. Der Vermieter muss die Hilfe nämlich erst in der Betriebskostenabrechnung für 2023 berücksichtigen.