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WLAN-Passwort muss nicht zwingend geändert werden

User dürfen sich auf Router-Verschlüsselung verlassen

Internetnutzer dürfen sich auf die vom Hersteller eingestellte Verschlüsselung ihres Routers verlassen. Oder anders: Sie haften nicht, wenn ihr WLAN zu Hause trotzdem gehackt wird. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im konkreten Fall sollte eine Frau 750 Euro an eine Filmfirma zahlen, weil ein Unbekannter über ihren Anschluss einen Film illegal in einer Tauschbörse angeboten hatte. Der Router war vom Werk aus mit einem individuellen Schlüssel aus 16 Ziffern gesichert. Die Frau hatte ihn nie geändert. Musste sie auch nicht, sagen die Karlsruher Richter. Ohne Anhaltspunkte für eine Sicherheitslücke ist niemand dazu verpflichtet.