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Nordrhein-Westfalen: Bochum

Bericht: Sicherheitsbehörden verhängen Einreisesperre für Sami A.

Das juristische Tauziehen um die Abschiebung des Islamisten Sami A. nimmt offenbar eine neue Wendung.

Wie der «Kölner Stadt-Anzeiger» berichtet, besteht gegen den Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Bin Laden inzwischen eine Wiedereinreisesperre. Das zuständige Ausländeramt Bochum habe den Islamisten über das Landeskriminalamt national und auch für die europäischen Schengenstaaten zur sogenannten «Einreiseverweigerung» ausschreiben lassen, heißt es in dem Bericht. Damit sei der nach Tunesien abgeschobene 44-Jährige im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet.

Nach der Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Die Richter hatten die Abschiebung am Vortag untersagt, weil dem Islamisten in seiner Heimat womöglich Folter drohe. Das Fax war allerdings erst zugestellt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.

Die Richter verlangten daraufhin, den Tunesier unverzüglich auf Kosten des Staates zurückzuholen. Die Stadt Bochum möchte, dass diese Entscheidung gekippt wird.

(Quelle: dpa)