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Baden-Württemberg: Karlsruhe

Ärztin gewinnt Rechtsstreit mit Jameda

Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Kölner Hautärztin vollständig löschen.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und gab der Dermatologin recht, die in den Vorinstanzen noch unterlegen war.

Das Grundrecht der Frau auf informationelle Selbstbestimmung überwiege in diesem Fall das Recht von Jameda auf Meinungs- und Medienfreiheit, sagten die BGH-Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Die Entscheidung könnte auch andere Bewertungsportale betreffen.

Jameda habe die für Bewertungsportale gebotene Neutralität verlassen, weil es mit seinem Geschäftsmodell die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstige. Jameda muss seine Werbeanzeigen nun grundlegend verändern.

Quelle:dpa