Baden-Württemberg: Karlsruhe
Medizin-NC teilweise verfassungswidrig
Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin ist zum Teil nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin ist zum Teil nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das entschied das Bundesverfassungsgericht am in Karlsruhe. Die Regelung müsse bis zum 31.12.2019 geändert werden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte zwei Fälle von Bewerbern vorgelegt, die keinen Studienplatz im Fach Humanmedizin bekommen hatten.
Auf jeden Studienplatz kommen mehrere Bewerber. Die Verteilung läuft zu 20 Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über ein Auswahlverfahren direkt bei den Universitäten. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Zusätzlich kann es Tests oder Gespräche geben.
Quelle: dpa /BVerfG