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Verfahren gegen Til Schweiger

Vorwurf: Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den engagierten Schauspieler. Alle Hintergründe zum Tatbestand

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Ist der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt?


In den letzten Wochen hat er oftmals seine Stimme erhoben. Eine Stimme, die in der Flüchtlingsproblematik und vor allem im Umgang damit, gehört wurde.

Ob in den Nachrichten, der Tageschau oder in diversen Talkshows, Der 51-jährige engagiert sich sehr und plante sogar, eine leerstehende Kaserne  als Wohnraum  für Hilfesuchende umbauen zu lassen.  Der Filmemacher und Schauspieler gründet derzeit mit der Unterstützung anderer Prominenter wie Joachim Löw, Jan Josef Liefers und Thomas D. eine Stiftung, die besonders traumatisierten Kindern eine Hilfe sein soll.

Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft offenbar gegen Til Schweiger. Ein Rechtswissenschaftler aus Münster hatte ihn angezeigt

Laut dem  Hamburger "Abendblatt" hat der Münsteraner den Schauspieler angezeigt, nachdem Schweiger sich in der Talk-Sendung "Menschen bei Maischberger" gegen die Demonstranten im sächsischen Freital gerichtet hatte.  Auch dort protestierten Einwohner heftig gegen die Aufnahme von Flüchtlingen in ihrer Nachbarschaft.

  "Ich glaub noch nicht mal, dass ein Politiker nach Freital gehen muss, es würde einfach reichen, wenn die zwei Hundertschaften da hinschicken und die Leute einkassieren, und sagen 'heute Nacht bleibt ihr im Knast, denkt mal darüber nach, was ihr hier macht, und morgen kommt ihr hier nicht mehr her'."

Diese Aussage könnte Schweiger jetzt Probleme einbringen, auch wenn die Aussichten auf Erfolg der Klage als gering eingestuft werden.

Den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt laut Strafgesetzbuch jeder, „der die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“

Beim Vorwurf der Volksverhetzung muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten, unabhängig von der Aussicht auf Erfolg.