Baden-Württemberg: Karlsruhe
Kennzeichen-Abgleich teils verfassungswidrig
Der automatische Abgleich von Nummernschildern sämtlicher Autofahrer mit Fahndungsdaten durch die Polizei geht in mindestens drei Bundesländern zu weit.
Der automatische Abgleich von Nummernschildern sämtlicher Autofahrer mit Fahndungsdaten durch die Polizei geht in mindestens drei Bundesländern zu weit.
Das Bundesverfassungsgericht hat entsprechende Vorschriften in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zum Teil für verfassungswidrig erklärt.
Die Karlsruher Richter sahen demnach Verstöße gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung und damit einen Eingriff in die Grundrechte.
Die Maßnahme ist seit mehr als 10 Jahren im Kampf gegen organisierte Kriminalität in Kraft .
Quelle: dpa