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Klage gegen Merkel

Das Berliner Verwaltungsgericht wird am 16. April entscheiden, ob Kanzlerin Merkel ihre kritische Einschätzung zum umstrittenen Böhmermann-Schmähgedicht zurücknehmen muss.

Wie ein Gerichtssprecher bestätigte, soll  dann eine Unterlassungsklage Böhmermanns gegen das Bundeskanzleramt verhandelt werden.

Böhmermann hatte das Gedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan vor zwei Jahren in seiner Sendung vorgetragen und sowohl in der Türkei wie auch in Deutschland heftige Reaktionen ausgelöst. Kanzlerin Merkel nannte die Satire damals  bewusst verletzend.

Gegen den Entertrainer wurde ein Verfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts eröffnet, später aber wieder eingestellt. Zugleich ging Erdogan gegen Böhmermann vor.

Quelle: dpa/Tagesspiegel