Masern-Impfpflicht für Kita- und Schulkinder
Familien legen Verfassungsbeschwerde ein
Seit heute gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen.
Seit heute gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen.
Vier Familien mit Kleinkindern haben dagegen nun Eilanträge und Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgegeben. Sie sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können tödlich enden. Mit dem neuen Gesetz soll in Deutschland eine Impfquote von mindestens 95 Prozent erreicht werden. Diese Quote braucht es, um Masern vollständig zu eliminieren.
Quelle: dpa