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Baden-Württemberg: Karlsruhe

Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ist verfassungswidrig

Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte Paragraf 217 im Strafgesetzbuch nach Klagen von schwerkranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten am Mittwoch für nichtig.

Karlsruhe schreibt Recht auf selbstbestimmtes Sterben fest

Das Bundesverfassungsgericht leitet aus dem Grundgesetz ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Die Entscheidung eines Einzelnen zum freiwilligen Suizid muss von Staat und Gesellschaft "als Akt autonomer Selbstbestimmung" respektiert werden, wie aus dem am Aschermittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil hervorgeht.

Ausdrücklich sprechen die Richter dem Bundestag als dem Gesetzgeber das Recht zu, die Suizidhilfe zu regulieren. Dabei müsse aber Raum zur Umsetzung einer Selbsttötung verbleiben.

Quelle: dpa