Baden-Württemberg: Offenburg
Heimkind muss nicht für Mutter aufkommen
Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Unterhalt zahlen.
Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Unterhalt zahlen.
Keine Unterhaltungspflicht
Das hat nach Angaben des Anwalts das Familiengericht in Offenburg entschieden.
Die Frau hatte argumentiert, ihre Mutter habe sie nach der Geburt weggegeben, sie sei im Kinderheim aufgewachsen und habe so gut wie keinen Kontakt zu ihr gehabt.
Aus Sicht des Anwalts hat die mittlerweile pflegebedürftige Mutter ihre Tochter dadurch vernachlässigt.
Quelle:dpa