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Karlsruhe

Bund muss Energiekonzerne entschädigen

Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine «angemessene» Entschädigung zu.

Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall fest. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 einentsprechende Regelung schaffen.

Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prosen durchzusetzen.

Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach der Reaktorkatastrophe in Japan für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen.