Baden-Württemberg: Karlsruhe
Weiterleben ist kein Schaden
Mediziner müssen grundsätzlich nicht mit Geld haften, wenn sie einen Patienten länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten .
Mediziner müssen grundsätzlich nicht mit Geld haften, wenn sie einen Patienten länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten .
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte, es verbiete sich generell, ein Weiterleben als Schaden anzusehen.
Geklagt hatte ein Mann, dessen schwer demenzkranker Vater bis zum Tod jahrelang über eine Magensonde ernährt wurde.
Der Sohn hielt das für einen Fehler des behandelnden Hausarztes - sein Vater habe sinnlos leiden müssen.
Er hatte Schmerzensgeld und die Rückerstattung der Pflegekosten gefordert.
Quelle: dpa