Luxemburg
Kopftuchverbot im Job unter Umständen ok
Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und wenn es gute Gründe gibt.
Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und wenn es gute Gründe gibt.
Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
In Deutschland sind Kopftücher am Arbeitsplatz im Prinzip erlaubt, Einschränkungen sind aber möglich. Bei der Beurteilung müssen sich deutsche Gerichte künftig an die Klarstellungen des EuGH halten.
Anlass der Urteile sind Klagen muslimischer Frauen in Belgien und Frankreich.
Quelle: dpa