Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Koblenz

Corona-Sondervermögen in RLP in Teilen nichtig

Der Verfassungsgerichtshof hat den überwiegenden Teil des rheinland-pfälzischen Sondervermögens zur Eindämmung der Corona-Krise für verfassungskonform erklärt.

Teilbereiche seien aber nicht mit der Verfassung vereinbar und daher nichtig, urteilte das Gericht.

Bei Ausgaben für die Unternehmensförderung im Umweltbereich und zum Ausbau der digitalen Infrastruktur sei ein zeitlicher und inhaltlicher Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht erkennbar.

Die übrigen Maßnahmen aus den Bereichen Medizin, Bildung, Wirtschaft und Kommunalfinanzen beanstandete das höchste rheinland-pfälzische Gericht nicht. Das Corona-Sondervermögen verletze auch das Budgetrecht des Landtags nicht.

Das Normenkontrollverfahren war von der AfD-Fraktion des Landtags in Gang gebracht worden. Auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz trug bei der mündlichen Verhandlung Anfang März Bedenken vor.

Quelle: dpa