Lange Haftstrafe für Sexualtäter
Weil er ein Kind qualvoll vergewaltigen wollte, muss ein 44-Jähriger aus Schleswig-Holstein für acht Jahre in Haft. Das Landgericht Karlsruhe ordnete außerdem Sicherungsverwahrung an.
Weil er ein Kind qualvoll vergewaltigen wollte, muss ein 44-Jähriger aus Schleswig-Holstein für acht Jahre in Haft. Das Landgericht Karlsruhe ordnete außerdem Sicherungsverwahrung an.
Sexualstraftäter verurteilt
Der Deutsche wurde im Zusammenhang mit dem Fall des schwer missbrauchten Neunjährigen aus Staufen verurteilt. Er hatte den Partner der Mutter des Jungen gefragt, ob er das Kind missbrauchen und töten könne. Als der ablehnte, schlug der Angeklagte ein solches Verbrechen an einem anderen Kind vor. Eine ernsthafte Absicht, das wirklich auszuführen, konnte das Gericht ihm aber nicht nachweisen.
Die Sicherungsverwahrung wurde verhängt, weil der einschlägig vorbestrafte Mann, der schon wegen seiner Missbrauchsvergangenheit in Therapie war, nach Ansicht des Gerichts nach derzeitigem Stand für die Allgemeinheit gefährlich ist. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit des erneuten Missbrauchs eines Kindes.
Der 44-Jährige wurde im vergangenen Oktober in Karlsruhe festgenommen, wo er den Neunjährigen aus Staufen vergewaltigen wollte. Die Polizei hatte ihm eine Falle gestellt. Im Gepäck hatte er 500 Euro und Utensilien für die geplante Vergewaltigung: zwei Paar Handschellen, fünf Zentimeter breites Panzer-Klebeband zum Knebeln und einen Lappen sowie einen Liter Gleitgel.
Quelle: dpa