Urteil im Trierer Geisterfahrerprozess gefallen
Nach einer tödlichen Geisterfahrt ist heute in Trier das Urteil gegen eine 62-Jährige gefallen.
Nach einer tödlichen Geisterfahrt ist heute in Trier das Urteil gegen eine 62-Jährige gefallen.
Mitglieder einer Familie. Die Falschfahrerin muss laut Urteil nicht ins Gefängnis.
Rund zwei Jahre danach ist eine 62-Jährige in Trier zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. «Sie hat sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht», sagte der Vorsitzende Richter am
Landgericht, Armin Hardt, am Donnerstag. Die Frau aus der Eifel war im Oktober 2012 bei Hetzerath von einem Rastplatz in falscher Richtung auf die A1 gefahren.
Dort krachte sie mit ihrem Auto gegen den Wagen eines Vaters. Dabei starben der 31-Jährige, seine neun Jahre alte Tochter und sein
siebenjähriger Sohn. Zwei weitere Töchter wurden schwer verletzt.
Warum die Frau aus der Eifel zur Falschfahrerin wurde, bleibt offen. Sie selbst kann sich nach eigener Aussage nicht an den Unfall
erinnern. Eine Selbstmordabsicht schloss das Gericht aus. «Es war ein fahrlässiges Falschfahren, kein vorsätzliches», sagte der Richter.