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Spendenaffäre von Ex-CDU-Landeschef

Urteil aufgehoben

Der Mainzer Untreue-Prozess gegen den rheinland-pfälzischen Ex-CDU-Chef Christoph Böhr muss zum Teil neu aufgerollt werden.

Der Mainzer Untreue-Prozess gegen den rheinland-pfälzischen Ex-CDU-Chef Christoph Böhr muss zum Teil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof  in Karlsruhe wies zwar Böhrs Revision laut einer Mitteilung vom Donnerstag zurück und stufte dessen Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung als rechtskräftig ein. Zugleich aber wurde die Revision der
Staatsanwaltschaft akzeptiert.

Es kommt zu einem neuen Prozess vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Mainz. Dessen Richter hatten Böhr vom Vorwurf des versuchten Betruges mit falschen Angaben beim Landesrechnungshof freigesprochen. Diese Entscheidung beanstandete die Staatsanwaltschaft in ihrer Revision zu Recht.

Hintergrund:

Es ging um die Bezahlung von Beraterhonoraren im Landtagswahlkampf 2005/2006. Das Landgericht Mainz verurteilte Böhr Ende 2013 wegen Untreue zu 22 Monaten Haft auf Bewährung. Er habe Honorar für seinen Berater illegal von der Fraktionskasse abgezweigt.