Vergleich zu Dieselfahrverboten möglich
Nach mehreren Urteilen zu Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten könnte es erstmals einen Vergleich zwischen den streitenden Parteien geben.
Nach mehreren Urteilen zu Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten könnte es erstmals einen Vergleich zwischen den streitenden Parteien geben.
Für Darmstadt wollen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) nun mit dem Land Hessen außergerichtlich eine Lösung ausloten, wie künftig die Grenzwerte des gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxids (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eingehalten werden könnten. Darauf einigten sie sich nach rund sechsstündigen Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden.
Richter Rolf Hartmann legte den Verkündungstermin auf den 19. Dezember fest, unmittelbar vor der Verhandlung zu Diesel-Fahrverboten in Wiesbaden. Wenn sich die Parteien bis dahin nicht einigen, wird es ein Urteil geben.
Die Landesregierung hatte in der Verhandlung ein Konzept vorgelegt, das unter anderem ein Diesel-Fahrverbot für den Darmstädter City-Tunnel (Hügelstraße) und eine Einbahnstraßenregelung für eine wichtige Ausfallstraße vorsah.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte nach der Verhandlung, Darmstadt sei die erste Kommune gewesen, die ein Konzept vorgelegt habe, «über das wir überhaupt reden konnten». Er sei sehr zufrieden mit dem Ergebnis.
Quelle: dpa