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Preisaufschläge für bessere Haltung?

"Tierwohlabgabe" von bis zu 40 Cent möglich - Widerstand aus RLP

Beauftragte Studie: "Tierwohlabgabe" von bis zu 40 Cent ist möglich. Klöckner will in Gespräche gehen, Widerstand kommt aus Rheinland-Pfalz.

Preisaufschläge prinzipiell möglich

Zur Finanzierung von mehr Tierschutz in Ställen sind laut einer Studie für das Bundesagrarministerium Preisaufschläge für die Verbraucher*innen prinzipiell rechtlich möglich. Zum Beispiel beim Kauf von Fleisch und Wurst im Supermarkt.

Eine strikte Zweckbindung von Einnahmen nur zugunsten deutscher Tierhalter wäre aber problematisch, wie die beauftragte Anwaltskanzlei am Dienstag bei der Vorstellung der Untersuchung deutlich machte. Hintergrund sei das Benachteiligungsverbot für Tierhalter aus anderen EU-Ländern.

Parteiübergreifende Bund-/Ländergespräche

Ministerin Julia Klöckner (CDU) kündigte parteiübergreifende Gespräche im Bundestag und mit dem Ländern über die nächsten Schritte an. Der Systemumbau zu höheren Standards sei Voraussetzung für die Zukunft der Tierhaltung in Deutschland und ihre gesellschaftliche Akzeptanz. "Für mich geht es nicht um das Ob, wir reden über das Wie", erläuterte sie laut dpa.

Bessere Haltungsbedingungen

Eine Expertenkommission um den früheren Ressortchef Jochen Borchert hatte eine "Tierwohlabgabe" angeregt, um Milliardeninvestitionen der Landwirt*innen in bessere Haltungsbedingungen zu finanzieren. Denkbar wären demnach unter anderem 40 Cent pro Kilogramm Fleisch und Wurst, umgesetzt werden könnte dies als Verbrauchsteuer.

Bundestag unterstützt mit breiter Mehrheit

Prinzipiell gangbar wären daneben laut der Studie auch eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf 19 Prozent: Für tierische Produkte oder für alle Lebensmittel, sowie eine Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer.

Der Bundestag hatte das Gesamtkonzept der Borchert-Kommission mit breiter Mehrheit unterstützt und die Regierung aufgefordert, noch bis zur Bundestagswahl im September eine Strategie auch mit Finanzierungsvorschlägen vorzulegen.

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Quelle: dpa, Wirtschaftsministerum RLP