Frankreich: Straßburg
Haikel S. darf abgeschoben werden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt sich der Abschiebung des terrorverdächtigen Tunesiers Haikel S. aus Hessen nicht in den Weg.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt sich der Abschiebung des terrorverdächtigen Tunesiers Haikel S. aus Hessen nicht in den Weg.
Das Straßburger Gericht lehnte den Antrag des Mannes auf eine sogenannte vorläufige Maßnahme ab. Das bedeutet, dass das Gericht Deutschland nicht dazu auffordert, mit der Abschiebung weiter zu warten. Haikel S. hatte geltend gemacht, dass ihm in Tunesien die Todesstrafe drohe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte zuvor die Beschwerde des Mannes gegen seine Abschiebung abgelehnt. Daraufhin hatte der Tunesier eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.
Quelle: dpa