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Rheinland-Pfalz: Mainz

Terroralarm bei Rock am Ring wegen Schreibfehler ausgelöst

Durch einen Schreibfehler bei den Namen zweier Aufbauhelfer wurde der Terroralarm beim Musikfestival "Rock am Ring" ausgelöst.

Schreibfehler bei Mitarbeiter-Namen

Gegenüber der Allgemeinen Zeitung sagte der Präsident des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamts (LKA), Johannes Kunz: „Die Namen der Verdächtigen waren falsch geschrieben, wiesen aber eine phonetische (klangliche) Ähnlichkeit mit den realen Schreibweisen auf.“

Das Musikfestival in der Eifel war Anfang Juni wegen Terroralarms unterbrochen worden. Die Namen von zwei Aufbauhelfern eines Frankfurter Subunternehmens passten wegen eines Schreibfehlers nicht zu den Personalien des Veranstalters. Das rheinland-pfälzische Innenministerium bestätigte damals den Verdacht einer Verbindung zu hessischen Salafisten.

Konsequenzen aus Schreibfehler

„Die Lage war schon sehr ernst, denn wir konnten konkrete Tatvorbereitungen in Richtung eines Anschlages nicht ausschließen“, erklärte LKA-Chef Kunz. Die Polizei habe zuvor nur Mitarbeiter der eingesetzten Sicherheitsfirmen überprüft, solle dies das aber in Zukunft vor Großveranstaltungen auf freiwilliger Basis auch bei Aufbauhelfern tun. Aufgrund des Schreibfehlers fordert Kunz, „dass uns künftig frühzeitig Personaldokumente vorgelegt werden müssen“.

Quelle: dpa

++ UPDATE ++

Wie es in einer Pressemitteilung des LKA, die am Nachmittag veröffentlicht wurde, heißt, löste "nicht ein Schreibfehler die Evakuierung des Festivalgeländes aus." Ursache seien tatsächliche Bezüge eines Festival-Mitarbeiters in den islamistischen Bereich gewesen. 

"Im Rahmen einer Personenkontrolle durch die Polizei wurde ein Mitarbeiter des Festivals überprüft, dessen beim Veranstalter angegebener Name von seinen realen Personalien abwich. Erst bei der Überprüfung der realen Personalien wurde ein islamistischer Bezug festgestellt, welcher zur Evakuierung des Festival-Geländes führte. Eine frühere Aufdeckung dieser Erkenntnisse wäre nur dann möglich gewesen, wenn der Veranstalter der Polizei gesicherte Personalien dieser Person zu einem Datenabgleich zur Verfügung gestellt hätte. Nur dann wäre eine frühzeitige Einschätzung der damit einhergehenden Gefahrenlage möglich gewesen", so die offizielle Pressemitteilung weiter.