Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Regelung gilt bis Ende des Jahres

Telefonische Krankschreibung ab Montag möglich

Angesichts bundesweit wieder steigender Corona-Infektionszahlen hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Los geht’s am Montag, 19. Oktober, vorerst bis 31. Dezember können sich Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen.

Sogar Verlängerung möglich

Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. 

Volle Wartezimmer verhindern

„Wir erleben eine erschreckende Entwicklung der Neuinfektionen. Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer. Denn allein durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder beim Warten in geschlossenen Räumen steigt das Risiko, sich anzustecken“, sagte der Vorsitzende, Josef Hecken der Deutschen Presse Agentur.

Vorgehen bei möglicher Covid-19 Infektion

Von der Ausnahmeregelung unabhängig sollten Versicherte bei typischen Covid-19-Symptomen, nach Kontakt zu Covid-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das Vorgehen besprechen, bevor sie den Arzt konsultieren.

Quelle: dpa