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Schmähkritik bleibt teilweise verboten

Jan Böhmermann darf bestimmte Passagen seines Gedichtes «Schmähkritik» nicht mehr veröffentlichen.

Das Hamburger Landgericht gab am Vormittag einer Klage des türkischen Präsidenten Erdogan in Teilen statt. Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass das Gericht zwischen der Meinungs- und Kunstfreiheit auf der einen und den Persönlichkeitsrechten Erdogans auf der anderen Seite habe abwägen müssen. Böhmermann hatte den tükischen Präsidenten Erdogan in dem Gedicht mit Kinderpronografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Böhmermanns Anwalt kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen. Aus seiner Sicht hat das Gericht die Kunstfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt.