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Beschluss des Bundestages

Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Zahler ab 2021 abgeschafft

Die meisten Bundesbürger müssen ab 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Die Abgabe wird für rund 90 Prozent der Zahler abgeschafft, nur die Reichsten sollen sie noch entrichten, wie der Bundestag am Donnerstag beschloss.

Wegfall für 90% der bisherigen Zahler

Neun von zehn Steuerzahlern sollen ab 2021 keinen Soli mehr zahlen müssen. Das hat der Bundestag am heutigen Donnerstag mit 369 zu 278 Stimmen beschlossen. Komplett verschwindet der Soli aber nicht.

Für 90 Prozent der heutigen Zahler wird der Solidaritätszuschlag komplett wegfallen. Für 6,5 Prozent zumindest teilweise. Nur die Top-Verdiener (sie machen 3,5 Prozent der heutigen Zahler aus) bekommen ihn weiter in voller Höhe abgezogen.

Wie viel Geld habe ich mehr?

  • Alleinstehende sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die nicht mehr als circa 73.000 Euro brutto im Jahr verdienen, sollen ab 2021 keinen Soli mehr entrichten müssen, heißt es bei "Focus". Wer bis zu 109.000 Euro Bruttojahreseinkommen verdient, zahlt künftig nur noch einen Teil. Jeder, der mehr als diesen Betrag verdient, zahlt genauso viel wie vorher. Zum Beispiel ein Erzieher mit einem Bruttoeinkommen von 31.200 Euro hätte somit etwa 200 Euro mehr Netto.
  • Familien ohne Kinder: Ein zusammen veranlagtes kinderloses Ehepaar, bei dem nur eine Person verdient, wird bis zu einem Jahresbrutto von etwa 136.000 Euro komplett vom Soli entlastet und bis zu einem Jahresbrutto von rund 206.000 Euro teilweise. Verdienen beide Partner gleich viel, muss bis zu einem gemeinsamen Bruttolohn von ca.148.000 Euro kein Solidaritätszuschlag gezahlt werden. Ab circa 219.000 Euro p.a. fällt der volle Zuschlag an.
  • Familien mit Kindern: Auch hier kommt es darauf an, ob beide Elternteile verdienen oder nicht. Bei einer Familie mit Alleinverdiener und zwei Kindern liegt das untere LImit bei einem Bruttojahreslohn von  etwa 152.000 Euro. Bis zu  221.000 Euro p.a. wird nur ein Teil-Soli fällig. Wenn beide Eltern gleich viel verdienen, zahlen sie bis zu einem gemeinsamen Bruttojahreslohn von rund 164.000 Euro keinen Zuschlag mehr, ab 234.000 Euro fiele er dann aber wieder voll an.
  • Selbstständige Handwerker: Nach Rechnung des Finanzministeriums sind ca. 88 Prozent der zur Einkommensteuer veranlagten Gewerbetreibenden vom Soli befreit (etwa 370.000 Personen). Weitere 27.000 müssen zumindest nicht mehr die volle Summe zahlen.
  • Unternehmen: Wer eine GmbH betreibt und dafür Körperschaftssteuer zahlt, ist von der Reform ausgenommen.

Quelle: dpa / Focus